Jörg Meuthen unter­schätzt den langen Atem der Völkischen

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Der Raus­wurf von Andreas Kalbitz spaltet die Neue Rechte. Während die „Junge Frei­heit“ den Vorstoß begrüßt, ist Götz Kubit­schek empört. Tat­säch­lich erscheint das Vor­ge­hen von Jörg Meuthen jedoch als so zaghaft, dass er die Völ­ki­schen in der AfD kaum aus­brem­sen können wird.

Lange Zeit war die Janus­köp­fig­keit der AfD eines ihrer Erfolgs­ge­heim­nisse. Sie stellte sich als eine Partei dar, die vor allem im Westen über – gemes­sen an AfD-Ver­hält­nis­sen – gemä­ßigte, eher par­la­men­ta­risch ori­en­tierte Kräfte verfügt, während im Osten die von dem Bran­den­bur­ger Vor­sit­zen­den Andreas Kalbitz und dem Thü­rin­ger AfD-Chef Björn Höcke gesteu­erte völ­kisch-rechts­ra­di­kale Strö­mung über­wiegt. Auf diese Weise gelang es der AfD einer­seits, in bür­ger­li­che Wäh­ler­schich­ten ein­zu­drin­gen. Bei der Bun­des­tags­wahl 2017 etwa zog sie rund eine Million Wähler von der CDU ab. Ande­rer­seits konnte sie zugleich ein sich zuneh­mend gen rechts ori­en­tie­ren­des und in völ­ki­sche Ideen­wel­ten abglei­ten­des Pro­test­po­ten­tial im Osten abgrei­fen. Die Ergeb­nisse der Land­tags­wah­len im letzten Spät­som­mer bzw. Früh­herbst spre­chen inso­weit für sich: 23,5 % in Bran­den­burg, 23,4 % in Thü­rin­gen und sogar 27,5 Prozent in Sachsen.

Diese dop­pelte Aus­rich­tung war, da erfolgs­ver­spre­chend, gewollt, was man nicht zuletzt daran sehen konnte, dass sowohl der Co-Par­tei­vor­sit­zende Jörg Meuthen als auch Alex­an­der Gauland, damals eben­falls Co-Par­tei­chef und heute Ehren­vor­sit­zen­der, mehr­fach als Redner beim jähr­li­chen „Kyff­häu­ser­tref­fen“, dem Som­mer­fest der Völ­ki­schen, auf­ge­tre­ten sind.

Der Unter­schied zwi­schen „Gemä­ßig­ten“ und Radi­ka­len ist nur graduell

Schaut man genauer hin, handelt es sich aller­dings nicht um eine echte Janus­köp­fig­keit. Auch in west­li­chen Lan­des­ver­bän­den ver­fü­gen die Völ­ki­schen schon lange über einen signi­fi­kan­ten Ein­fluss. Inhalt­lich gibt es, wie Volker Weiß hier jüngst aus­ge­führt hat, ohnehin „Brücken zwi­schen beiden Lagern“, die er zutref­fend als die „kon­krete Abwehr von Ein­wan­de­rung“, die „For­de­rung nach Rena­tio­na­li­sie­rung“, das „Projekt einer Revi­sion von »1968« in Form eines poli­ti­schen Eli­ten­wech­sels und der ver­gan­gen­heits­po­li­ti­schen Kehrt­wende“ iden­ti­fi­ziert. Die Unter­schiede zwi­schen beiden Milieus sind somit eher habi­tu­el­ler und, was die Inhalte angeht, gra­du­el­ler Art, aber, sieht man mal von sozi­al­po­li­ti­schen Vor­stel­lun­gen ab, kein aliud. So hat etwa die stell­ver­tre­tende Par­tei­vor­sit­zende Beatrix von Storch, die neben Jörg Meuthen nun maß­geb­lich das Ver­fah­ren initi­iert hat, mit dem die Mit­glied­schaft von Andreas Kalbitz annul­liert werden soll, schon 2016 den Hashtag „#Bevöl­ke­rungs­aus­tausch“ auf Twitter ver­wen­det und damit das zen­trale Phan­tasma der radi­ka­len Rechten affirmiert.

Wahr­schein­lich hätte die AfD an dieser dop­pel­ten Aus­rich­tung weiter fest­ge­hal­ten, wäre nicht mas­si­ver Druck durch das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz ent­stan­den. Nachdem dieses den „Flügel“ im Januar 2019 bereits als „Ver­dachts­fall“ hin­sicht­lich Rechts­extre­mis­mus ein­ge­stuft hatte, gab es im März 2020 bekannt, die seither erfolgte Beob­ach­tung habe ergeben, dass der „Flügel“ eine „gesi­chert rechts­extre­mis­ti­sche Bestre­bung gegen die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung“ sei. Zugleich wurden auch Björn Höcke und Andreas Kalbitz als „rechts­extre­mis­ti­sche Füh­rungs­per­so­nen“ identifiziert.

Das Ein­grei­fen des Ver­fas­sungs­schut­zes ist eine Zäsur

Seither ist nichts mehr in der AfD, wie es war, jeden­falls nicht bei den soge­nann­ten Gemä­ßig­ten rund um Jörg Meuthen. Vor genau dieser Folie ist das juris­ti­sche Tau­zie­hen rund um Andreas Kalbitz zu sehen. Viel spricht dafür, dass Meuthen, wie Mat­thias Kamann in der „WELT“ schreibt, gegen Kalbitz vorgeht, um so „die Partei den Beob­ach­tungs­ak­ti­vi­tä­ten des Ver­fas­sungs­schut­zes zu ent­zie­hen“. Denn dieser sitzt der Partei im Nacken. Mög­li­cher­weise droht gar eine Aus­wei­tung der Beob­ach­tung auf die AfD als Ganze, zumal inzwi­schen auch die Lan­des­ver­bände in Thü­rin­gen (März 2020) und Bran­den­burg (Juni 2020) als Ver­dachts­fälle durch die jewei­li­gen Lan­des­äm­ter für Ver­fas­sungs­schutz ein­ge­stuft worden sind.

Meuthen, als Pro­fes­sor an der Fach­hoch­schule Kehl immer­hin selbst Beamter, ist bereits 2019 nicht mehr beim „Kyff­häu­ser­tref­fen“ auf­ge­tre­ten. Und er hat in den letzten Wochen eine auf den ersten Blick harte Gangart gegen­über den Völ­ki­schen ein­ge­legt. Zunächst sorgte er Ende März dafür, dass sich der „Flügel“ selbst auf­lö­sen würde. Kurz darauf sprach er von zwei „grund­le­gend ver­schie­de­nen Politik- und Gesell­schafts­ver­ständ­nis­sen“, die „in einen letzt­lich unauf­lös­ba­ren Kon­flikt zuein­an­der geraten“ würden und die man „nicht ständig mit diplo­ma­ti­scher Ein­heits­rhe­to­rik über­tün­chen“ könne.

Sodann setzte Meuthen Mitte Mai im Bun­des­vor­stand mit knapper Mehr­heit die Annul­lie­rung der Mit­glied­schaft von Kalbitz durch, da dieser, als er 2013 die Auf­nahme in die AfD bean­tragt hatte, eine frühere Mit­glied­schaft in der rechts­extre­mis­ti­schen und seit 2009 ver­bo­te­nen „Hei­mat­treuen Deut­schen Jugend“ (HDJ) nicht offen­ge­legt haben soll. Meuthen berief sich hierzu auf das Gut­ach­ten, mit dem das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz Mitte März die Ein­stu­fung von Kalbitz als rechts­extre­mis­tisch begrün­det hatte. Nach „SPIEGEL“-Informationen steht darin, dass eine „Familie Andreas Kalbitz“ unter der Mit­glieds­num­mer „01330“ bei der HDJ geführt worden sei. Kalbitz räumt zwar ein, 2007 bei einem Pfingst­la­ger der HDJ anwe­send gewesen zu sein, bestrei­tet aber eine for­melle HDJ-Mitgliedschaft.

Der Lager­streit zwi­schen der „Jungen Frei­heit“ und Götz Kubitschek

Wie groß die Sorge um die Zukunft der AfD unter den soge­nann­ten „Gemä­ßig­ten“ inzwi­schen ist, zeigt sich vor allem in der media­len Beglei­tung der der­zei­ti­gen Vor­gänge durch die rechte Wochen­zeit­schrift „Junge Frei­heit“, die tra­di­tio­nell dem gemä­ßig­ten Flügel der AfD nahe­steht, während der völ­kisch-radi­kale Teil vor allem in dem neu­rech­ten Ver­le­ger Götz Kubit­schek sein publi­zis­ti­sches Sprach­rohr hat. Wie schon bei diver­sen frü­he­ren inner­par­tei­li­chen Kon­flik­ten in der AfD spie­gelt sich auch der jetzige Streit um Andreas Kalbitz im Dissens zwi­schen „Junger Frei­heit“ einer- und der Online-Seite von Götz Kubit­scheks Zeit­schrift „Sezes­sion“ ande­rer­seits wider.

Dieter Stein, der Chef­re­dak­teur der „Jungen Frei­heit“, sprach Mitte März zwar milieu­ty­pisch von dem „scharf zu kri­ti­sie­ren­den Miss­brauch des Ver­fas­sungs­schut­zes, der ein­sei­tig von ver­ant­wort­li­chen Innen­po­li­ti­kern instru­men­ta­li­siert“ werde, „um eine kon­kur­rie­rende, unbe­queme oppo­si­tio­nelle Partei in ein trübes Licht zu rücken“. Zugleich aber befand er aus­drück­lich, dass dieser Aspekt von „dem fahr­läs­si­gen Agieren von Ver­tre­tern einer radi­ka­len Strö­mung in der AfD“ zu trennen sei, „der es gleich­gül­tig scheint, ob durch eine Beob­ach­tung der Partei durch den Ver­fas­sungs­schutz Beamte, Mit­tel­ständ­ler, beruf­lich erfolg­rei­che Men­schen aus der Partei gedrängt werden und sich dadurch die Gewichte in der Partei noch weiter ver­schie­ben – und zwar prak­ti­scher­weise zu Gunsten dieses Flügels.“ Die damit, so Stein weiter, ein­her­ge­hende „zuneh­mende soziale Iso­la­tion der AfD“ sei „ mit Händen zu greifen, ein per­ma­nen­ter Verlust qua­li­fi­zier­ter Mit­glie­der wird mit Sorge regis­triert“. Auch finde die Partei „ins­be­son­dere in den Frak­tio­nen immer weniger geeig­nete Bewer­ber für offene Stellen.“

Damit waren Ton und Stoß­rich­tung der „Gemä­ßig­ten“ in der AfD gesetzt. Dieter Stein hat seinen Kurs seither weiter for­ciert. Ende März sprach er von einem „unaus­weich­li­chen Kon­flikt“, im Mai von einem „über­fäl­li­gen Befrei­ungs­schlag“ und Ende Juni gar von einem „Schick­sals­jahr für die Partei“, da „eine AfD, die sich weiter mut­wil­lig in eine Lage manö­vriert, in der sie bun­des­weit vom Ver­fas­sungs­schutz beob­ach­tet“ werde, „am Ende“ sei. Das habe, „wie das Durch­grei­fen des Bun­des­vor­stan­des im Fall Kalbitz“ zeige, „eine rele­vante Mehr­heit inzwi­schen begrif­fen“. Stein warnte bei dieser Gele­gen­heit aber­mals vor „radi­ka­len“ Kräften, die „vom Ader­lass der Gemä­ßig­ten, der beruf­lich im Leben ste­hen­den, der Beamten pro­fi­tie­ren“ würden, „weil sich dann die Mehr­hei­ten zu ihren Gunsten neigen“.

Dem­ge­gen­über warf Götz Kubit­schek unter dem Titel „Wie man eine Partei anzün­det“ Meuthen und von Storch das Ende der Janus­köp­fig­keit vor und schrieb, „dass in der AfD das Sowohl-als-auch einem Ent­we­der-oder gewi­chen zu sein scheint“. Er wit­terte eine „Kam­pa­gne, die eine Säu­be­rung der Partei von ihren grund­sätz­lich und gegen den poli­tisch-media­len Komplex aus Alt­par­teien, öffent­lich-recht­li­chem Rund­funk, Zivil­ge­sell­schaft und instru­men­ta­li­sier­ten Behör­den auf­ge­stell­ten Teilen zum Ziel“ habe, weil man „den Anschluss an den Main­stream und die CDU“ suche. Kubit­scheks Ärger mani­fes­tierte sich nicht zuletzt in Aus­drü­cken wie „Anpas­sungs-AfD“ und „Verrat am Kern der AfD“.

Die Deu­tungs­mus­ter von Stein und Kubit­schek greifen zu kurz

Tat­säch­lich aber greift sowohl das Deu­tungs­mus­ter von Stein als auch das von Kubit­schek zu kurz. Jörg Meuthen geht kei­nes­wegs so kon­se­quent gegen die Völ­ki­schen vor, wie die beiden meinen. Mit dem Annul­lie­rungs­ver­fah­ren auf­grund der angeb­lich ver­schwie­ge­nen HDJ-Mit­glied­schaft gegen Kalbitz stützt er sich auf eine For­ma­lie und, was das eigent­li­che Problem ist, auf ein im Lichte der stren­gen Anfor­de­run­gen des Par­tei­en­geset­zes höchst wacke­li­ges Pro­ze­dere, dem bereits das Land­ge­richt Land­ge­richt Berlin qua einst­wei­li­ger Ver­fü­gung bis zum Abschluss des Haupt­sach­ver­fah­rens vor dem Bun­des­schieds­ge­richt der AfD vor­läu­fig Einhalt geboten hat, indem es Kalbitz bis dahin seine Par­tei­mit­glied­schafts­echte wieder zuer­kannte. Kurz darauf hat das Bun­des­schieds­ge­richt der AfD zwar – eben­falls vor­läu­fig –, ander­wei­tig ent­schie­den und über­dies ange­deu­tet, es werde im Haupt­sa­che­ver­fah­ren wohl eben­falls zu Lasten von Kalbitz urtei­len. Jedoch ist sicher davon aus­zu­ge­hen, dass Kalbitz gegen ein solches Verdikt den staat­li­chen Gerichts­weg beschrei­ten wird, der sich nicht nur über Jahre durch die ver­schie­de­nen Instan­zen ziehen kann, sondern so oder so am Ende nur über eine For­ma­lie final ent­schei­den wird.

Ginge es Meuthen wirk­lich um eine ernst­hafte inhalt­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit den Rechts­extre­mis­ten in der Partei und damit um eine blitz­blanke Abgren­zung zum Rechts­extre­mis­mus, dann hätte er, wie die Ver­fas­se­rin dieses Beitrag gerade an anderer Stelle aus­ge­führt hat, ein regu­lä­res Par­tei­aus­schluss­ver­fah­ren gegen Kalbitz anstren­gen müssen. Und zwar nicht nur gegen diesen, sondern vor allem auch gegen Björn Höcke, der im März eben­falls vom Ver­fas­sungs­schutz als Rechts­extre­mist ein­ge­stuft worden ist. Dazu aber ist Meuthen offen­bar zu feige, was sein ganzes Vor­ge­hen als eine Farce erschei­nen lässt.

Meuthen dürfte schlechte Karten gegen die Völ­ki­schen haben

Damit ist die Frage, wie es nun in der AfD wei­ter­geht, eigent­lich schon par­ti­ell beant­wor­tet. Die Radi­ka­len und Extre­mis­ten haben gar keinen Grund, klein bei­zu­ge­ben. Ihr bür­ger­li­cher Ruf, sollten sie ihn wie der frühere Gym­na­si­al­leh­rer Höcke je gehabt haben, ist ohnehin schon rui­niert. Der Ver­fas­sungs­schutz ist für sie ohnehin nur ein „Büttel des Estab­lish­ments“. Es handelt sich bei ihnen um Leute, die nicht viel zu ver­lie­ren, aus ihrer Sicht mit ihren gro­tes­ken Macht­phan­ta­sien aber umso mehr zu gewin­nen haben. Man denke an Höckes Buch „Nie zweimal in den­sel­ben Fluss“ (2018), in dem er von „einem mög­li­chen Rückzug auf Län­der­ebene“ spricht, von wo aus die „Rück­erobe­rung“ „ihren Ausgang nimmt“.

Kalbitz und Höcke ver­fü­gen in Bran­den­burg und Thü­rin­gen jeweils über eine stabile Basis, sind beide bis 2024 gewählt. Und mit Ende vierzig noch relativ jung. Kurz: sie haben Zeit, können abwar­ten, auf eine neue Krise hoffen, etwa wirt­schaft­li­che Post-Corona-Tur­bu­len­zen, die sie zur Agi­ta­tion nutzen können. Sie haben nicht den gerings­ten Grund, die AfD von sich aus zu ver­las­sen und mit einer neuen Partei wieder von vorne anzufangen.

Jörg Meuthen aber hat keine Zeit. Ihm sitzt die Bun­des­tag­wahl im nächs­ten Jahr ange­sichts der derzeit schlech­ten Umfra­ge­werte im Genick. Ihn treibt die Sorge, bür­ger­li­che Wähler, die gen rechts gedrif­tet sind, wieder zu ver­lie­ren und auch keine neuen mehr zu gewin­nen. Und viel­leicht auch die Sorge um die eigene Anschluss­ver­wen­dung, sollte die Partei weiter in Verruf geraten und er inner­par­tei­lich abge­sägt werden. Mit seinem jet­zi­gen Vor­ge­hen kann er immer­hin von sich behaup­ten, er habe ver­sucht, etwas gegen Rechts­extre­mis­ten in der Partei zu unter­neh­men, so zahnlos all das auch gewesen sein mag. Sollte das Ergeb­nis der Bun­des­tags­wahl für die AfD tat­säch­lich mise­ra­bel aus­fal­len, werden sich die Völ­ki­schen hin­ge­gen bestä­tigt fühlen, denn sie behaup­ten schon länger, dass ein gemä­ßig­ter Kurs keine Wahl­er­folge bringe. Dann dürfte die Selbstra­di­ka­li­sie­rung der AfD neuen Schwung bekommen.

Ob, das soll abschlie­ßend nicht uner­wähnt bleiben, eine Durch­set­zung des gemä­ßig­te­ren Teils der AfD aber eine Ent­war­nung für die Gesell­schaft wäre, ist kei­nes­wegs aus­ge­macht. Denn die AfD wäre auch dann immer noch eine rechte Partei, die sich nur gra­du­ell von radi­ka­le­ren Strö­mun­gen unter­schei­den würde. Inso­fern sollte man es durch­aus als Warnung auf­neh­men, wenn Dieter Stein davon spricht, dass „eine Partei, deren Reprä­sen­tan­ten sym­pa­thisch und gewin­nend auf­tre­ten, die das Eis brechen, um Unent­schlos­sene zu errei­chen und Vor­be­halte zu über­win­den, die einer Phan­ta­sie Raum gibt, die andere poli­ti­sche und gesell­schaft­li­che Mehr­hei­ten vor­be­rei­tet, auf einem Weg, der nicht nur anstren­gen­der und intel­lek­tu­ell her­aus­for­dern­der ist als eine radi­kale Rhe­to­rik“ für „das Estab­lish­ment viel gefähr­li­cher“ sei „als eine For­ma­tion, die sich durch Auf­tre­ten, Wort­wahl und For­de­run­gen frei­wil­lig ins Abseits stellt.“

Es gilt also wei­ter­hin wachsam zu bleiben, ganz egal, in welche Rich­tung sich die AfD nun entwickelt.

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