Carl Schmitt

Anti­li­be­ra­lis­mus, iden­ti­täre Demo­kra­tie und
Wei­ma­rer Schwäche

von Jens Hacke

Europas bril­lan­tes­ter Jurist ist wieder en vogue“, schrieb die bri­ti­sche Finan­cial Times zu Beginn des Euro­pa­wahl­jah­res 2019. Der Staats­recht­ler Carl Schmitt (1888–1985) bleibt bis heute eine hoch umstrit­tene und schil­lernde Figur, „ein gefähr­li­cher Geist“ (Jan-Werner Müller), dessen Gedan­ken­gut vor allem anti­li­be­rale Feu­er­köpfe sti­mu­lierte. Gleich­zei­tig ist offen­sicht­lich, dass Schmitts Ver­fas­sungs­lehre wesent­li­chen Ein­fluss auf den Ent­ste­hungs­pro­zess des Grund­ge­set­zes hatte und dass Modi­fi­ka­tio­nen wie das kon­struk­tive Miss­trau­ens­vo­tum, die soge­nannte Ewig­keits­klau­sel für bestimmte Ver­fas­sungs­ar­ti­kel und die Kon­zep­tion einer wehr­haf­ten Demo­kra­tie auch mit seiner Kritik an der Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung in Ver­bin­dung stehen.
Die Debatte, ob man ihn als Klas­si­ker des poli­ti­schen Denkens behan­deln dürfe, dauert schon Jahr­zehnte. Seine zwie­lich­tige Stel­lung hat ihren Grund in Schmitts poli­ti­scher Expo­nie­rung. Er gilt nach wie vor als das Para­de­bei­spiel eines anti­li­be­ra­len, mit dem Faschis­mus sym­pa­thi­sie­ren­den Intel­lek­tu­el­len, der sich mit Ehrgeiz, Oppor­tu­nis­mus und unge­hemm­tem Anti­se­mi­tis­mus dem Natio­nal­so­zia­lis­mus zur Ver­fü­gung stellte.
Der Streit, ob er ein genui­ner Natio­nal­so­zia­list war oder ob er sich ledig­lich anpasste, ver­fehlt aller­dings den Cha­rak­ter der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ideo­lo­gie. Denn der Natio­nal­so­zia­lis­mus hat sich einer pro­gram­ma­ti­schen Fixie­rung weit­ge­hend ent­zo­gen und war zumin­dest in seiner For­ma­ti­ons­phase vor allem eine Pro­jek­ti­ons­flä­che für ganz ver­schie­dene radi­kale Vorstellungen.
Die Liste der Ideo­lo­geme und Affekte, die dabei halfen, sich als Natio­nal­so­zia­list zu fühlen, ist lang: Vehe­men­ter Anti­se­mi­tis­mus, radi­ka­ler Anti­li­be­ra­lis­mus, Auto­ri­täts­den­ken, extre­mer Natio­na­lis­mus, Ras­sis­mus, das Streben nach außen­po­li­ti­scher Revi­sion gehören dazu. Carl Schmitt und Martin Heid­eg­ger teilten als pro­mi­nente Uni­ver­si­täts­pro­fes­so­ren solche Über­zeu­gun­gen und wollten dem neuen Staat ein intel­lek­tu­el­les Profil liefern. Dass beide die Macht des Geistes gran­dios über­schätz­ten, zeigte sich vor allem darin, dass das Régime sie schon bald nicht mehr brauchte. Aller­dings führte das weder den einen noch den anderen in den Wider­stand. Es gibt also keinen Grund, bei diesen beiden Denkern von Ver­ir­run­gen zu reden. Das meiste, was sie taten, bewegte sich durch­aus in der Kon­se­quenz dessen, was sie vorher bereits dachten.
Schmitt war ein soge­nann­ter „März­ge­fal­le­ner“, der sich der NSDAP erst nach „Macht­er­grei­fung“ und „Ermäch­ti­gungs­ge­setz“ anschloss. Vorher hatte er auf andere auto­ri­täre Optio­nen gesetzt; ganz sicher aber wollte er die par­la­men­ta­ri­sche Demo­kra­tie Weimars über­win­den. Berüch­tigt ist sein Artikel „Der Führer schützt das Recht“, mit dem er die Morde des soge­nann­ten „Röhm-Put­sches“ im Sommer 1934 legi­ti­mierte; eine furcht­bare Lektüre sind auch seine zahl­rei­chen Aus­fälle gegen jüdi­sche Kol­le­gen und gegen das Juden­tum all­ge­mein. Wie Schmitt seine Kar­riere im NS ver­folgte, auf welche Weise er hier intel­lek­tu­elle Füh­rungs­ar­beit leisten wollte und wie gna­den­los er seine Inter­es­sen durch­setzte, das lässt sich mitt­ler­weile fast lücken­los rekon­stru­ie­ren. (1)
Schmitt, geboren 1888, war ein Kind des Kai­ser­rei­ches, ent­stammte einer klein­bür­ger­li­chen katho­li­schen Familie aus dem Sau­er­land, habi­li­tierte sich bereits im Alter von 26 Jahren als Jurist und entging als Kriegs­frei­wil­li­ger im Ersten Welt­krieg dem Front­ein­satz, weil er es schaffte, im Behör­den­dienst zu ver­blei­ben. Er kul­ti­vierte das Leben eines Bohe­mi­ens, der auch Bezie­hun­gen zu künst­le­ri­schen Kreisen pflegte und einen für seine Zeit nicht unty­pi­schen bür­ger­li­chen Selbst­hass verinnerlichte.
Seine wis­sen­schaft­lich pro­duk­tivste Zeit erlebte Carl Schmitt in der Wei­ma­rer Repu­blik, als in den roaring twen­ties seine fun­da­men­tal­po­li­ti­schen Schrif­ten in dichter Folge erschie­nen und er von einem viel­stim­mi­gen intel­lek­tu­el­len Klima pro­fi­tierte, das ihn kei­nes­wegs nur mit rechts­na­tio­na­len, sondern auch mit libe­ra­len und linken Denkern in Ver­bin­dung treten ließ.

1. Wei­ma­rer Aus­nah­me­zu­stand und die Sehn­sucht nach Ordnung

Schmitts unmit­tel­bare zeit­ge­nös­si­sche Erfah­rung war geprägt von Unter­gang, Kriegs­nie­der­lage, Verlust der Ordnung. Das war dem unmit­tel­ba­ren Erleben nach 1918 geschul­det – die Kämpfe im Zuge der Novem­ber­re­vo­lu­tion, der Kapp-Putsch 1920, die poli­ti­schen Morde der rechts­ra­di­ka­len Frei­korps, die Ruhr­be­set­zung 1923. Schmitt dachte natio­nal, empfand Ver­sailles und die Grün­dung des Völ­ker­bun­des als Farce und betrach­tete die junge Wei­ma­rer Repu­blik als einen schwa­chen Staat, der von unter­schied­li­chen Inter­es­sen­grup­pen und Welt­an­schau­ungs­par­teien zer­rie­ben wurde. Aus dieser Haltung heraus arti­ku­lierte Schmitt früh und fast schon manisch die eigene Sehn­sucht nach Ordnung.

1923 ver­öf­fent­lichte er in der Erin­ne­rungs­gabe für Max Weber den Beitrag „Sozio­lo­gie des Sou­ve­rä­ni­täts­be­griffs und poli­ti­sche Theo­lo­gie“ (SdS). Er begann mit dem berühm­ten und viel zitier­ten Satz:

Sou­ve­rän ist, wer über den Aus­nah­me­zu­stand ent­schei­det.“ (SdS, S. 5)


Schmitts Begriff der Souveränität

Schon kurz zuvor hatte Schmitt sich mit der Dik­ta­tur als repu­bli­ka­ni­scher Insti­tu­tion für den Aus­nah­me­zu­stand, das heißt vor allem im Krieg oder Bür­ger­krieg, beschäf­tigt und darüber nach­ge­dacht, inwie­fern der ursprüng­lich kom­mis­sa­risch ein­ge­setzte Dik­ta­tor als Ord­nungs­stif­ter eine neue Staats­form, nämlich die sou­ve­räne Dik­ta­tur, her­vor­brin­gen könne.

Nicht ohne Hin­ter­sinn akzen­tu­ierte er mit der Sou­ve­rä­ni­tät einen klas­si­schen poli­ti­schen Begriff: Der Anspruch der „Volks­sou­ve­rä­ni­tät“ prägte die junge Wei­ma­rer Demo­kra­tie, während gleich­zei­tig die feh­lende natio­nal­staat­li­che Sou­ve­rä­ni­tät des durch den Ver­sailler Vertrag gebun­de­nen Deut­schen Reiches als offene Wunde emp­fun­den wurde.

Als Sou­ve­rä­ni­tät ver­stand Schmitt die „höchste, recht­lich unab­hän­gige, nicht abge­lei­tete Macht“ (SdS, S. 13). Sie ist vor dem Staat da, sie ist eigent­lich erst staats­be­grün­dend. Darin lässt sich eine Anleh­nung erken­nen an den von Schmitt bewun­der­ten Thomas Hobbes, dessen Sou­ve­rän nach der Ein­set­zung durch einen fik­ti­ven Vertrag aller mit allen erst den Natur­zu­stand eines Krieges aller gegen alle über­win­det und eben Ordnung stiftet. „Auc­to­ri­tas non veritas facit legem“, das ist der Hobbes’sche Kern­satz, den Schmitt immer wieder zitiert. „Die Auto­ri­tät, nicht die Wahr­heit, schafft das Gesetz.“

Ins Zentrum tritt also das Nach­den­ken über Vor­aus­set­zungs­lo­sig­keit der poli­ti­schen Entscheidung.

Die Ent­schei­dung ist, nor­ma­tiv betrach­tet, aus einem Nichts geboren. Die recht­li­che Kraft der Dezi­sion ist etwas anderes als das Resul­tat ihrer Begrün­dung. Es wird nicht mit Hilfe einer Norm zuge­rech­net, sondern umge­kehrt; erst von einem Zurech­nungs­punkt aus bestimmt sich, was eine Norm und was nor­ma­tive Rich­tig­keit ist.“ (SdS, S. 24)

Es gibt also keine vor­ge­ord­nete Rechts­idee und keine favo­ri­sierte Ver­fas­sungs­form, die Schmitt als Ideal oder Norm­vor­stel­lung erklärt. Die Eta­blie­rung einer Staats­idee, die dann aus sich selbst heraus ent­steht, bleibt illu­so­risch. Es muss eine Instanz geben, die ent­schei­det und den Staat in Werk setzt. Staat­lich­keit wird an die Fähig­keit zur sou­ve­rä­nen Ent­schei­dung geknüpft.

Schmitts Denken umkreist in der staats­recht­li­chen Debatte das Problem, an welcher Stelle die Wei­ma­rer Ver­fas­sung eine Mög­lich­keit lässt, einen solchen starken Ent­schei­der zu etablieren.

Später sollte Schmitt im vom Volk gewähl­ten Reichs­prä­si­den­ten den „Hüter der Ver­fas­sung“ erbli­cken. Eine Dik­ta­tur des Reichs­prä­si­den­ten, der die Einheit des Volks­wil­lens ver­kör­pere und mit Not­ver­ord­nun­gen sogar ver­fas­sungs­ge­mäß regie­ren konnte, bot für Schmitt einen gang­ba­ren Weg durch die Staatskrise.

Apo­lo­ge­ten Schmitts halten sich bis heute daran fest, dass Schmitt kei­nes­wegs als Toten­grä­ber der Wei­ma­rer Repu­blik betrach­tet werden dürfe, sondern eigent­lich den Weg zu ihrer Rettung und zur Abwen­dung Hitlers wies.

In der Tat rufen Staats­recht­ler selten zur Revo­lu­tion auf. Sie arbei­ten sich am gel­ten­den Staats­recht ab und suchen von dort aus Lösun­gen. Auch solche, die eine suk­zes­sive Trans­for­ma­tion der Ver­fas­sung bedeu­ten können.

2. Anti­li­be­ra­lis­mus und iden­ti­täre Demokratie

In seiner ideen­po­li­tisch wich­tigs­ten Schrift „Die geis­tes­ge­schicht­li­che Lage des heu­ti­gen Par­la­men­ta­ris­mus“ (1923/​26) wollte Schmitt zeigen, dass die gerade erst eta­blierte par­la­men­ta­ri­sche Demo­kra­tie auf völlig ver­al­te­ten Prä­mis­sen aufbaue, die nichts mehr mit den gesell­schafts­po­li­ti­schen Rea­li­tä­ten zu tun hätten und nun unver­ein­bar gewor­den seien – sie beruhe auf Über­zeu­gun­gen einer bür­ger­li­chen Klasse, die es gar nicht mehr gebe. Die Prin­zi­pien des Par­la­men­ta­ris­mus sah er als Aus­fluss libe­ra­ler Ideo­lo­gie. Öffent­lich­keit und Dis­kus­sion kon­sti­tu­ie­ren die Idee des Par­la­ments, das heißt es herrscht der Glaube daran, dass ein Wett­streit der Mei­nun­gen zu Ergeb­nis­sen und Kom­pro­mis­sen führen, die als beste Lösun­gen anzu­se­hen sind. Keine defi­ni­ti­ven Resul­tate, keine letzt­gül­tige Wahr­heit, aber ein Aus­gleich der plu­ra­lis­ti­schen Interessengruppen.

Nicht nur sei in der Rea­li­tät niemand an ehr­li­chen Kom­pro­mis­sen inter­es­siert, es gebe auch gar keinen Willen zur Dis­kus­sion. Im Par­la­ment stehen sich die ver­schie­de­nen Welt­an­schau­ungs­par­teien unver­söhn­lich gegen­über, es gibt nur noch Mei­nungs- und Inter­es­sen­fron­ten, aber keinen Platz für Argu­mente, keinen Willen zum wirk­li­chen Gespräch, schon gar nicht zur Eini­gung. Die poli­ti­schen und sozia­len Gegen­sätze sind in der Mas­sen­de­mo­kra­tie so groß gewor­den, dass sie nicht mehr über den Par­la­men­ta­ris­mus inte­griert werden können.

Schmitts ent­schei­den­der Kniff liegt in der Kon­tras­tie­rung von Libe­ra­lis­mus und Demo­kra­tie just in dem his­to­ri­schen Moment, als beide in der Ver­fas­sungs­ord­nung der Wei­ma­rer Repu­blik zum ersten Mal zusam­men­ge­fun­den hatten. Libe­ra­lis­mus steht für Plu­ra­lis­mus, Dis­kus­sion, Gewal­ten­tei­lung, die alle­samt die Schwä­che und Ent­schei­dungs­un­fä­hig­keit des gegen­wär­ti­gen par­la­men­ta­ri­schen Systems belegen sollen.

Die Schmitt­sche Bestim­mung der Demo­kra­tie erscheint dagegen in hellem Licht: Sie soll im Sinne Rous­se­aus als Iden­ti­tät von Regie­ren­den und Regier­ten auf­ge­fasst werden und kann, im Gegen­satz zum end­lo­sen Gespräch im Par­la­ment, direkt vom Volk legi­ti­mierte Ent­schei­dun­gen ermög­li­chen. Dafür prä­fe­riert Schmitt das Mittel der öffent­li­chen Akkla­ma­tion – und igno­riert absichts­voll die indi­vi­du­el­len Frei­heits­rechte. Die geheime Wahl hält er für einen unde­mo­kra­ti­schen Akt, weil es den Bürger „in tiefs­tem Geheim­nis und völ­li­ger Iso­liert­heit“ unbe­ob­ach­tet lässt (also kei­nes­wegs der libe­ra­len For­de­rung nach Öffent­lich­keit und Trans­pa­renz ent­spricht), um später dann ledig­lich eine arith­me­ti­sche Mehr­heit zu berechnen:

Je stärker die Kraft des demo­kra­ti­schen Gefühls, um so siche­rer die Erkennt­nis, daß Demo­kra­tie etwas anderes ist als ein Regis­trier­sys­tem gehei­mer Abstim­mun­gen.“ (GLP, S. 22)

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Der demo­kra­ti­sche Führer

Nach Schmitts Auf­fas­sung kann das Volk ledig­lich auf eine ihm vor­ge­legte Frage mit Ja oder Nein ant­wor­ten. Ent­schei­dend wird das Geschick ple­bis­zi­tä­rer Führung, das Volk durch die gelenkte Mobi­li­sie­rung als homo­gene Einheit hinter sich zu versammeln.

Aus dieser Logik heraus sieht Schmitt auch keinen not­wen­di­gen Gegen­satz zwi­schen Demo­kra­tie und Dik­ta­tur. Wenn Schmitt sich für die Aner­ken­nung demo­kra­ti­scher Grund­sätze aus­spricht, dann beschränkt sich sein Inter­esse darauf, wie eine Iden­ti­fi­ka­tion der Herr­schen­den mit den Beherrsch­ten zustande kommen kann.

Es geht ihm also um die „Bildung und For­mie­rung des Volks­wil­lens“ – auch hier finden wir dann die Aus­läu­fer einer poli­ti­schen Theo­lo­gie, nach der alle poli­ti­schen säku­la­ri­sierte theo­lo­gi­schen Begriff­lich­kei­ten ent­sprin­gen, denn, wie er schreibt, „der Glaube das alle Gewalt vom Volke kommt, erhält eine ähn­li­che Bedeu­tung wie der Glaube, daß alle obrig­keit­li­che Gewalt von Gott kommt“ (GLP, S. 41)

Ein Dik­ta­tor ist also durch­aus in der Lage, seine Herr­schaft nach Schmitts Kri­te­rien demo­kra­tisch zu legitimieren:

Es kann eine Demo­kra­tie geben ohne das, was man moder­nen Par­la­men­ta­ris­mus nennt und einen Par­la­men­ta­ris­mus ohne Demo­kra­tie; und Dik­ta­tur ist eben­so­we­nig der ent­schei­dende Gegen­satz zu Demo­kra­tie wie Demo­kra­tie der zu Diktatur.“ 
(GLP, S. 41)

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So waren für Schmitt Bol­sche­wis­mus und Faschis­mus zwar „wie jede Dik­ta­tur anti­li­be­ral, aber nicht not­wen­dig anti­de­mo­kra­tisch“. (GLP, S. 22)

Ins­be­son­dere von Mus­so­li­nis Faschis­mus in Italien zeigte sich Schmitt fas­zi­niert. In ihm erkannte er neue Metho­den und Formen, „den Willen des Volkes zu bilden und Homo­ge­ni­tät zu schaf­fen“ (GLP, S. 22), und Mus­so­lini schien in der Lage, den Mythos des Natio­na­len kraft­voll zu erneuern.

Drei Aspekte, die Schmitts Denken Mitte der 1920er Jahre prägen, lassen sich festhalten.

  • Erstens geht es ihm darum, gegen den Trend der Zeit Libe­ra­lis­mus und Demo­kra­tie nicht nur von­ein­an­der zu trennen, sondern eigent­lich gegen­ein­an­der aus­zu­spie­len. Während das Par­la­ment nicht in der Lage ist, eine in sich gespal­tene libe­rale Gesell­schaft zu reprä­sen­tie­ren, kann es einem Dik­ta­tor gelin­gen, das Volk zu einer Einheit zu verschmelzen.
  • Damit ist zwei­tens bereits ein Kern­be­griff genannt, der auch Schmitts „Begriff des Poli­ti­schen“ prägen wird: Homo­ge­ni­tät. „Zur Demo­kra­tie gehört not­wen­dig erstens Homo­ge­ni­tät und zwei­tens – nöti­gen­falls – die Aus­schei­dung oder Ver­nich­tung des Hete­ro­ge­nen.“ (GLP, S. 14) Diese mar­tia­li­sche Diktion findet sich schon in der Ein­lei­tung zur zweiten Auflage der „Geis­tes­ge­schicht­li­chen Lage“ von 1926. Aus­schei­dung und Ver­nich­tung des Hete­ro­ge­nen sowie die Her­stel­lung von „sub­stan­ti­el­ler Gleich­heit“ werden, zunächst noch abs­trakt, zu for­ma­len Kri­te­rien der Demokratie.
  • Drit­tens muss sich die Demo­kra­tie nach Schmitts Auf­fas­sung von uni­ver­sa­len Werten verabschieden.

Bisher hat es noch keine Demo­kra­tie gegeben, die den Begriff des Fremden nicht gekannt und die Gleich­heit aller Men­schen ver­wirk­licht hätte“, schreibt Schmitt.

Mensch­heits­de­mo­kra­tie“ oder „abso­lute Men­schen­gleich­heit“ sind für Schmitt unpo­li­ti­sche (und damit naïve) Begriffe. Demo­kra­tie lebt von ihrem Homo­ge­ni­täts­pos­tu­lat und der schar­fen Abgren­zung nach außen.

Wenn hier auch noch nicht vom Feind die Rede ist, so benö­tigt die Demo­kra­tie jedoch den Fremden als Gegen­bild. Es nimmt kaum Wunder, dass diese Form der „illi­be­ra­len Demo­kra­tie“ – eine Formel, die übri­gens Wilhelm Röpke 1933 für den Natio­nal­so­zia­lis­mus erst­mals ver­wen­dete – sicht­bare Par­al­le­len zu rechts­po­pu­lis­ti­schen Strö­mun­gen der Gegen­wart aufweist.

3. Der Begriff des Politischen

Schmitts berühm­teste Schrift ist ein Text, den man sich voller Aus­ru­fe­zei­chen denken könnte; eine Fülle von mar­tia­li­schen Wen­dun­gen und pole­mi­schen Behaup­tun­gen halten den Leser in Atem. Schmitts sti­lis­ti­scher Bril­lanz, seiner Sug­ges­ti­ons­kraft und der Prä­gnanz seiner For­mu­lie­run­gen wohnt ein Über­wäl­ti­gungs­ef­fekt inne. Schmitt ist kein stump­fer Kon­ser­va­ti­ver, sondern ein Intel­lek­tu­el­ler, der nicht nur die Klas­si­ker, sondern auch die Avant­garde-Autoren seiner Zeit gelesen hat.

Der Begriff des Staates setzt den Begriff des Poli­ti­schen voraus.“ (BdP, S. 20)

Dieser fan­fa­ren­hafte Auftakt signa­li­sierte, dass der Staat erst aus dem poli­ti­schen Kon­flikt ent­steht bezie­hungs­weise die Aufgabe hat, diesen zu befrie­den. Klas­sisch hob­be­sia­nisch beendet der Staat einen Zustand der Anomie und stiftet Ordnung. Aller­dings wollte Schmitt die Krise des Staates in seiner Gegen­wart erläu­tern und nicht seine Ent­ste­hungs­ge­schichte erzäh­len. Darüber hinaus setzte sich Schmitt deut­lich von herr­schen­den Auf­fas­sun­gen ab, die Politik als Staats­han­deln begrei­fen, und wendet sich gegen die Glei­chung staat­lich = politisch.

Das Poli­ti­sche ist für Schmitt kein fest umris­se­nes Gebiet. Alle Fragen, seien sie reli­giö­ser, wirt­schaft­li­cher, gesell­schaft­li­cher oder kul­tu­rel­ler Art eignen sich für eine Poli­ti­sie­rung. Um sie können sich exis­ten­ti­elle Gegen­sätze, also Freun­d/­Feind-Grup­pie­run­gen bilden.

Aus Schmitts Sicht hat der Staat der Moderne nach und nach die Kon­trolle über das Poli­ti­sche abge­ge­ben. Er steht nun einer Gesell­schaft gegen­über, in der alles Mög­li­che zum Streit­fall werden kann.

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Der totale Staat

Die Gesell­schaft wird einer­seits zur Bedro­hung des klas­si­schen Staates, wenn man ihn als hier­ar­chi­sche Ord­nungs­macht ver­steht; ande­rer­seits führt die Ein­be­zie­hung immer neuer Gebiete und Pro­blem­fel­der, um die sich der Staat kümmern muss, zu dessen Tota­li­sie­rung. Wenn der Staat also zum Insti­tut der gesell­schaft­li­chen Selbst­or­ga­ni­sa­tion gewor­den ist, wird er total – in seinen Auf­ga­ben und in den Ansprü­chen, die an ihn gestellt werden.

Der „totale Staat“ ist für Schmitt eine ambi­va­lente Kate­go­rie: zum einen total aus Schwä­che, weil er an einer quan­ti­ta­ti­ven Über­for­de­rung leidet und deshalb hand­lungs­un­fä­hig wird; zum anderen wird Schmitt zum Für­spre­cher eines qua­li­ta­tiv totalen Staates, der sich wieder als ent­schei­dungs­fä­hig und ord­nungs­stif­tend erweist.

Wenn Schmitt ver­schie­dent­lich als Kon­ser­va­ti­ver, als Etatist oder als Natio­na­list klas­si­fi­ziert wird, ver­ne­beln solche Bezeich­nun­gen häufig mehr als sie erklä­ren. Ist jemand ein Kon­ser­va­ti­ver, der die Ent­wick­lung des Staates in der Moderne so pro­ble­ma­tisch ansieht, dass er den Insti­tu­tio­nen nicht mehr ver­traut? Was konnte in Weimar kon­ser­va­tiv über­haupt heißen? Schmitt war gewiss niemand, der sich nach der Hohen­zol­lern­mon­ar­chie zurück­sehnte und dem Kaiser nach­trau­erte. Schmitt war ein Moder­nist, den das neue Phä­no­men der Mas­sen­ge­sell­schaft fas­zi­nierte, und er zog sich kei­nes­wegs auf den Stand­punkt des kon­ser­va­ti­ven Kul­tur­kri­ti­kers zurück. Ihm war bewusst, dass es keinen Weg zurück zu über­kom­me­nen Regie­rungs­for­men geben konnte. Seine Bewun­de­rung für Mus­so­lini und den Faschis­mus, den er als quasi-demo­kra­ti­sche Herr­schafts­tech­nik deutete, war von Eupho­rie getra­gen. Den Faschis­mus sah er in Ver­wandt­schaft zum Leni­nis­mus, indem es ihm gelang einen poli­ti­schen Mythos zu beschwö­ren (Nation/​Klasse) und eine wirk­same Freun­d/­Feind-Unter­schei­dung zu eta­blie­ren (Volk/​Volksfremde bzw. Proletariat/​Bürgertum).

Auch die Bezeich­nung als Etatist, also als jemand, der das gesamte poli­ti­sche Denken den Erfor­der­nis­sen des Staates und der Staats­rä­son unter­ord­net, ist nur bedingt aus­sa­ge­kräf­tig. Er regis­triert ja gerade die Schwä­che des Staates und kri­ti­siert, dass sich der moderne Staat in eine Sack­gasse der Selbst­über­for­de­rung hin­ein­ma­nö­vriert habe. Die Wei­ma­rer Repu­blik sieht er zudem als eine Schwund­form des Staates an: es fehlt ihr nach Kriegs­nie­der­lage und Ver­sailler Vertrag an Sou­ve­rä­ni­tät und am Willen außen­po­li­ti­scher Selbst­be­haup­tung. Inso­fern war Schmitt sicher­lich auch ein deut­scher Nationalist.

Sein Ver­ständ­nis der deut­schen Nation ist aber nicht so einfach zu greifen, vor allem später, wenn er Reichs- und Groß­raum­ideen ven­ti­liert, die gewiss nicht mehr auf den Natio­nal­staat zu bezie­hen sind.

In Schmitt finden wir also exem­pla­risch jene poli­ti­schen Wider­sprü­che vereint, die das Lager einer soge­nann­ten „Kon­ser­va­ti­ven Revo­lu­tion“ prägten. (2) Ihr gemein­sa­mer Nenner ist nicht pro­gram­ma­tisch zu fassen, sondern sie sind vor allem in ihren Abnei­gun­gen ver­bun­den: gegen den Libe­ra­lis­mus, gegen die Wei­ma­rer Demo­kra­tie, gegen bür­ger­li­che Lebensformen.

Die Aus­wei­tung des Politischen

Wenn das Poli­ti­sche kein fest­um­ris­se­nes Gebiet mehr ist, dann wird die Bestim­mung des Feindes zu einem dezi­sio­nis­ti­schen Akt, der weder eine mora­li­sche Begrün­dung noch eine ratio­nal nach­voll­zieh­bare Erklä­rung braucht. Ein exis­ten­zi­el­ler Gegen­satz kann reli­giös, öko­no­misch, natio­nal, eth­nisch, ästhe­tisch oder auch andere irra­tio­nal begrün­dete Feind­be­stim­mun­gen zur Folge haben (BdP, S. 26 f.). Wichtig ist nur der Inten­si­täts­grad der Kon­fron­ta­tion. Die Kehr­seite der Feind­be­stim­mung ist dann die Homo­ge­ni­sie­rung im Inneren, die auf Gleich­ar­tig­keit abstellt (und später zur ras­sis­ti­schen „Art­gleich­heit“ wird). Das wäre dann wohl die Freund­schaft, zu der Schmitt aber nichts Näheres mit­zu­tei­len hat.

Eine weitere wich­tige Pointe ist, dass für die von Schmitt visio­nierte äußerste Form des Kon­flikts jede Rechts­re­gel aus­zu­fal­len scheint. Will man dem Recht eine Rolle zumes­sen, so hat es wohl nur die Bedin­gun­gen der Homo­ge­ni­tät zu bestim­men und zu ordnen. Dies wider­spricht einer libe­ra­len Rechts­auf­fas­sung, nach der Plu­ra­li­tät orga­ni­siert und geschützt wird, indem indi­vi­du­elle Frei­heit und die Rechte der Min­der­hei­ten zu garan­tie­ren sind.

Der Krieg als Höhepunkt

Während die Ver­tei­di­ger Schmitts gern auf die abs­trakte For­ma­li­tät der Unter­schei­dung zwi­schen Freund und Feind auf­merk­sam machen, ent­zün­det sich die Schmitt-Kritik schnell daran, dass er den Krieg als äußerste Stei­ge­rung des poli­ti­schen Kon­flikts, ja als Höhe­punkt des Poli­ti­schen deutet. Daran lässt sich eigent­lich kaum zwei­feln. So heißt es deut­lich, dass zum Begriff des Feindes „die im Bereich des Realen lie­gende Even­tua­li­tät des Kampfes“ gehöre.

Die Begriffe Freund, Feind und Kampf erhal­ten ihren realen Sinn dadurch, daß sie ins­be­son­dere auf die reale Mög­lich­keit der phy­si­schen Tötung Bezug haben und behal­ten. Der Krieg folgt aus der Feind­schaft, denn diese ist seins­mä­ßige Negie­rung eines anderen Seins. Krieg ist nur die äußerste Rea­li­sie­rung der Feind­schaft. Er braucht nichts All­täg­li­ches, nichts Nor­ma­les zu sein, auch nicht als etwas Ideales oder Wün­schens­wer­tes emp­fun­den zu werden, wohl aber muß er als reale Mög­lich­keit vor­han­den bleiben, solange der Begriff des Feindes seinen Sinn hat.“ (BdP, S. 33)

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Schmitt wendet damit die Kate­go­rien zwi­schen­staat­li­cher Kon­flikte auf innen­po­li­ti­sche Ver­hält­nisse an. Die reale Mög­lich­keit des Staa­ten­krie­ges, die den Hand­lungs­raum der inter­na­tio­na­len Politik bestimmt, wird zur Par­al­lele inner­staat­li­cher Politik, die ständig mit der Gefahr des Bür­ger­krie­ges zu rechnen hat. Schmitts exis­ten­ti­el­ler Begriff des Poli­ti­schen macht das Opfer des Lebens und die Tötungs­be­reit­schaft zur letzten Kate­go­rie und ori­en­tiert sich am Ausnahmezustand.

4. Libe­ra­lis­mus als Dena­tu­rie­rung der Politik

Für Schmitt steht außer Frage, dass der Libe­ra­lis­mus für die, wie er es nennt, Dena­tu­rie­rung der poli­ti­schen Vor­stel­lun­gen ver­ant­wort­lich ist. „Vom kon­se­quent bür­ger­li­chen Libe­ra­lis­mus“ lasse sich „keine poli­ti­sche Theorie gewinnen“:

Denn die Nega­tion des Poli­ti­schen, die in jedem kon­se­quen­ten Indi­vi­dua­lis­mus ent­hal­ten ist, führt wohl zu einer poli­ti­schen Praxis des Miß­trau­ens gegen alle denk­ba­ren poli­ti­schen Mächte und Staats­for­men, niemals aber zu einer eigenen posi­ti­ven Theorie von Staat und Politik“ (BdP, S. 68/​69)

schreibt Schmitt.

Libe­rale Kritik kämpft gegen die Staats­ge­walt, will den Staat hemmen und kon­trol­lie­ren. Während eine poli­ti­sche Einheit, also der Staat, „gege­be­nen­falls das Opfer des Lebens ver­lan­gen“ muss, schützt der Libe­ra­lis­mus die indi­vi­du­elle Freiheit:
„Alles libe­rale Pathos wendet sich gegen Gewalt und Unfrei­heit. Jede Beein­träch­ti­gung, jede Gefähr­dung der indi­vi­du­el­len, prin­zi­pi­ell unbe­grenz­ten Frei­heit, des Pri­vat­ei­gen­tums und der freien Kon­kur­renz heißt ‚Gewalt’ und ist eo ipso etwas Böses. Was dieser Libe­ra­lis­mus von Staat und Politik noch gelten lässt, beschränkt sich darauf, die Bedin­gun­gen der Frei­heit zu sichern und Stö­run­gen der Frei­heit zu besei­ti­gen.“ (BdP, S. 70)

Diese Bestands­auf­nahme ist von Schmitt ver­ächt­lich gemeint. Denn er zeigt keinen Sinn für das von Kelsen und anderen betonte Ver­dienst der libe­ra­len Demo­kra­tie: den sozia­len Frieden zu sichern und eine Kon­flikte pro­ze­du­ral aus­zu­tra­gen. Aus Schmitts Sicht vermag es der Libe­ra­lis­mus hin­ge­gen nicht mehr, eine klare Unter­schei­dung von Krieg und Frieden zu treffen, und der eigent­lich not­wen­dige Kampf wird in Dis­kus­sion und Kon­kur­renz aufgelöst.
„Aus dem poli­tisch geein­ten Volk wird auf der einen Seite ein kul­tu­rell inter­es­sier­tes Publi­kum, auf der andern teils ein Betriebs- und Arbeits­per­so­nal, teils eine Masse von Kon­su­men­ten.“ (BdP, S. 71)

Das mochte Schmitt nur als zivi­li­sa­to­ri­sche Ver­weich­li­chung verstehen.

Kritik am Universalismus

Ein wei­te­rer Angriffs­punkt war der ver­meint­lich naïve Uni­ver­sa­lis­mus der Men­schen­rechte und die irrea­len Träume vom Erfolg des Völ­ker­bunds – jede Vision eines Welt­staa­tes hält Schmitt für illu­so­risch. Welt­frie­den, Mensch­heit – das waren für Schmitt unpo­li­ti­sche Begriffe, die keine Feind­schaft mehr zuließen.

Wer Mensch­heit sagt, will betrü­gen“ (BdP, S. 55),

schleu­dert Schmitt allen Ver­tre­tern des Kos­mo­po­li­tis­mus ent­ge­gen. Das libe­rale Denken hatte es aus Schmitts Sicht ver­lernt, sich mit den harten poli­ti­schen Rea­li­tä­ten aus­ein­an­der­zu­set­zen. Aber es war nicht nur naiv, sondern ver­brämte mate­ri­elle Inter­es­sen mit einer Pseudo-Ideo­lo­gie, die jede Denk­mög­lich­keit des Krieges und der kampf­be­rei­ten Bewäh­rung ver­bannte. Schmitt vertrat ange­sichts der neuen und macht­vol­len anti­li­be­ra­len Bewe­gun­gen des Bol­sche­wis­mus und des Faschis­mus die Auf­fas­sung, dass der Libe­ra­lis­mus und die libe­rale Demo­kra­tie, die unpo­li­ti­sche Werte wie Frieden, Tole­ranz und Plu­ra­lis­mus hoch­hielt, zum Schei­tern ver­dammt waren.

5. Bedeu­tung und Rezeption

Als Ernst Jünger die erste Fassung der Begriffs­schrift 1930 las, schrieb er sogleich an den Ver­fas­ser, dass jede Stel­lung­nahme eigent­lich über­flüs­sig sei, dass die Bro­schüre allein durch den „Grad ihrer unmit­tel­ba­ren Evidenz“ über­zeuge. Schmitt sei „eine beson­dere kriegs­tech­ni­sche Erfin­dung gelun­gen: eine Mine, die lautlos explo­diert“. (3)

Selbst diese von Sym­pa­thie getra­gene Mit­tei­lung ist bemer­kens­wert: Jünger betont nämlich eher das Zer­stö­re­ri­sche als das Kon­struk­tive von Schmitts Theorie. Dass Schmitt in kühler Diktion und mit einem neuen begriff­li­chen Besteck weit ver­brei­tete Res­sen­ti­ments gegen die par­la­men­ta­ri­sche Demo­kra­tie bün­delte, war auf­merk­sa­men Zeit­ge­nos­sen früh auf­ge­fal­len. Sein Staats­recht­ler­kol­lege Richard Thoma etwa warf ihm vor, ein Bild von libe­ra­ler Öffent­lich­keit und Dis­kus­sion zu ent­wer­fen, an das Libe­rale selbst nie geglaubt hätten. Außer­dem hätte Schmitt weder den Wandel demo­kra­ti­scher Insti­tu­tio­nen noch die sozi­al­po­li­ti­schen Inte­gra­ti­ons­fä­hig­kei­ten der libe­ra­len Demo­kra­tie gewür­digt. (4)

Hermann Heller, ein sozi­al­de­mo­kra­ti­scher Staats­recht­ler, mit dem Schmitt zunächst ein gutes kol­le­gia­les Ver­hält­nis verband, griff Schmitts Kritik an der Wehr­haf­tig­keit des libe­ra­len Staates auf. „Ein Staat, der den töd­li­chen Waf­fen­ge­brauch unter allen Umstän­den ver­bie­ten würde, der nicht schie­ßen lässt, wenn auf seine Reprä­sen­tan­ten von drinnen und draußen geschos­sen wird, hebt sich selbst auf“, schrieb Heller im Blick auf eine wehr­hafte Demo­kra­tie. (5)  Für Heller war diese Wehr­haf­tig­keit aller­dings an Werte gebun­den. Schmitts Dezi­sio­nis­mus lehnte er ab. Die Freun­d/­Feind-Unter­schei­dung bleibt zir­ku­lär und unbe­stimmt, wenn sie nicht an feste poli­ti­sche Wert­vor­stel­lun­gen gebun­den ist.

Der Phi­lo­soph Karl Löwith hat Schmitts Begriffs­ne­bel tref­fend gelich­tet, indem er dessen Dezi­sio­nis­mus als eine „Ent­schei­dung für die Ent­schie­den­heit“ ironisierte.

Der hohe Abs­trak­ti­ons­grad der Schmitt­schen Schrift hat aber bis heute zu vie­ler­lei Aus­le­gun­gen und Aktua­li­sie­run­gen geführt. In einem nunmehr dreißig Jahre alten Aufsatz mit dem Titel „Carl Schmitt liberal rezi­piert“ gestand Hermann Lübbe Carl Schmitt tiefe Ein­sich­ten in die Fra­gi­li­tät der libe­ra­len Demo­kra­tie zu. Man müsse sich mit ihm beschäf­ti­gen – die Aufgabe liege aber darin, sich von seinen Res­sen­ti­ments zu lösen und den Libe­ra­lis­mus im Gegen­satz zu Schmitt zu bejahen. Dann lasse sich das zen­trale Begriffs­en­sem­ble der poli­ti­schen Theorie Carl Schmitts mühelos zur ver­fas­sungs­recht­li­chen Selbst­be­haup­tung der libe­ra­len par­la­men­ta­ri­schen Demo­kra­tie nutzen. Schmitt hatte nämlich klar erkannt, dass für die Sta­bi­li­tät der Wei­ma­rer Demo­kra­tie weithin geteilte repu­bli­ka­ni­sche Über­zeu­gun­gen ebenso wichtig waren wie ein aus­ge­präg­tes Rechtsempfinden.

Schmitts maß­geb­li­cher Text über „Lega­li­tät und Legi­ti­mi­tät“ skiz­zierte mit dem „Prinzip der glei­chen Chance inner­po­li­ti­scher Macht­ge­win­nung“ bereits die Grund­li­nien einer wehr­haf­ten Demokratie:

Denn man kann die gleiche Chance selbst­ver­ständ­lich nur dem­je­ni­gen offen­hal­ten, von dem man sicher ist, daß er sie einem selber offen­hal­ten würde; jede andere Hand­ha­bung eines der­ar­ti­gen Prin­zips wäre nicht nur im prak­ti­schen Ergeb­nis Selbst­mord, sondern auch ein Verstoß gegen das Prinzip selbst.“ (LuL, S. 34)

Wert­be­haup­tung und Wert­neu­tra­li­tät schlie­ßen ein­an­der aus“ (LuL, S. 46), wusste Schmitt – inso­fern benö­tigt die demo­kra­ti­sche Ordnung die Mittel, gegen ver­fas­sungs­wid­rige Bestre­bun­gen vor­zu­ge­hen und das Lega­li­täts­sys­tem vor Miss­brauch zu schützen.

Vor diesem Hin­ter­grund plä­dierte Lübbe dafür, Schmitts Ein­sich­ten nutzbar zu machen und den Staat als einen nor­ma­tiv starken Libe­ra­li­täts­ga­ran­ten zu begreifen.

Die bun­des­re­pu­bli­ka­ni­sche Rezep­tion Carl Schmitt hat lange von anderen Schwer­punk­ten her gedacht. Sie konnte den Wei­ma­rer Hin­ter­grund des dro­hen­den Bür­ger­kriegs hinter sich lassen. „Ver­nünf­tig ist, wer den Aus­nah­me­zu­stand ver­mei­det“, so hat Odo Mar­quard die berüch­tigte Sou­ve­rä­ni­täts­for­mel Schmitts per­si­fliert. Dolf Stern­ber­ger, ein Nestor der west­deut­schen Poli­tik­wis­sen­schaft nach 1945, hat sich denn auch am ent­schie­dens­ten von Schmitt abge­setzt. Nicht aus dem Aus­nah­me­zu­stand und der Mög­lich­keit des Krieges lasse sich die Essenz des Poli­ti­schen gewin­nen, sondern wenn man den Frieden als Ziel der Politik ernst nehme. Wollte man das Wesen des Staates aus dem Bür­ger­krieg ver­ste­hen, sei das so, wie wenn man das Wesen der Ehe aus der Ehe­schei­dung erklä­ren wolle. (6)

Gleich­wohl ist Schmitt in den ver­gan­ge­nen Jahren eine neue Bedeu­tung zuge­wach­sen. Schon die Neue Linke hatte Schmitts Libe­ra­lis­mus­kri­tik weit­ge­hend über­nom­men und den Verfall der demo­kra­ti­schen Öffent­lich­keit dia­gnos­ti­ziert. In Johan­nes Agnolis „Trans­for­ma­tion der Demo­kra­tie“ (1968) findet sich der Anti­li­be­ra­lis­mus Schmitts pro­mi­nent, aber auch Jürgen Haber­mas’ „Struk­tur­wan­del der Öffent­lich­keit“ (1963) hatte bereits die Par­la­men­ta­ris­mus­kri­tik der „Geis­tes­ge­schicht­li­chen Lage“ aufgegriffen.

Mit der zuneh­men­den Kritik an kos­mo­po­li­ti­schen Ent­wür­fen und mit der Frus­tra­tion ange­sichts der aufs Aka­de­mi­sche beschränk­ten Wirkung deli­be­ra­ti­ver Poli­tik­kon­zep­tio­nen hat Schmitt wieder an Attrak­ti­vi­tät gewon­nen. Die bel­gi­sche Poli­to­lo­gin Chantal Mouffe darf als pro­mi­nen­teste Schmitt-Adeptin gelten; sie nutzt dessen Begriff des Poli­ti­schen, um sich von kon­sens­ori­en­tierte Poli­tik­vor­stel­lun­gen abzu­gren­zen. Diese unter­schätz­ten Mouffe zufolge die affek­tive Dimen­sion des Poli­ti­schen, weil sie Lei­den­schaf­ten und Emo­tio­nen als kon­stante Trieb­kräfte poli­ti­schen Enga­ge­ments igno­rier­ten. Zudem bedien­ten sie vor allem mora­li­sche Regis­ter und neigten zur Dis­qua­li­fi­ka­tion abwei­chen­der Mei­nun­gen. Mouffe sieht den Links- und Rechts­po­pu­lis­mus als Kon­se­quenz einer Politik der Mitte, die sich alter­na­tiv­los gibt und die poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung nicht zulässt. (7)

Dass sich das Poli­ti­sche außer­halb der nor­ma­ti­ven Kon­texte west­li­cher Demo­kra­tien arti­ku­liert, dass anti­west­li­che Ideo­lo­gien, Fun­da­men­ta­lis­men und ter­ro­ris­ti­sche Stra­te­gien dem Begriff des Feindes neuen Sinn geben, ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass man auch inner­halb der west­li­chen Demo­kra­tie wieder mehr von ago­nis­ti­schen, d.h. kämp­fe­risch beton­ten Aus­ein­an­der­set­zun­gen um die Sache ausgeht.

Die wirk­lich­keits­auf­schlie­ßende Kraft der Schmitt’schen Theorie hat darum nicht nach­ge­las­sen, wenn man ihn zu lesen ver­steht und sich von seinen ideo­lo­gi­schen Optio­nen, die in den Homo­ge­ni­täts­phan­ta­sien und im Anti­li­be­ra­lis­mus seiner rechten Bewun­de­rer nach­hallt, zu distan­zie­ren weiß. Schmitt hat die Ein­falls­tore für die Gegner der libe­ra­len Demo­kra­tie in seiner Ver­fas­sungs­lehre und in seiner Analyse der Wei­ma­rer End­krise klar mar­kiert. Ein ernüch­tert-rea­lis­ti­sches libe­ra­les Denken muss auf diese Bedro­hun­gen immer wieder neue Ant­wor­ten finden. Dabei wird deut­lich, dass sich Libe­rale nicht allein auf die Güte ihrer Argu­mente ver­las­sen dürfen, sondern den Gegnern der par­la­men­ta­ri­schen Demo­kra­tie wehr­haft ent­ge­gen­tre­ten müssen.

Zitierte Werke von Carl Schmitt


  • Sozio­lo­gie des Sou­ve­rä­ni­täts­be­grif­fes und poli­ti­sche Sozio­lo­gie (SdS) in: Mel­chior Palyi (Hg.), Erin­ne­rungs­gabe für Max Weber, München/​Leipzig 1923, Bd. 2, S. 3–35.
  • Die geis­tes­ge­schicht­li­che Lage des heu­ti­gen Par­la­men­ta­ris­mus (GLP), 8. Aufl., Nach­druck der 1926 erschie­ne­nen 2. Aufl., Berlin 1996.
  • Lega­li­tät und Legi­ti­mi­tät (1932) (LuL), Berlin 1996, 8. Aufl.
  • Der Begriff des Poli­ti­schen. Text von 1932 mit einem Vorwort und drei Corol­la­rien (BdP), Berlin 1996, 6. Aufl.

Lite­ra­tur­hin­weise


  • Stefan Breuer: Carl Schmitt im Kontext. Intel­lek­tu­el­len­po­li­tik in der Wei­ma­rer Repu­blik, Berlin 2012.
  • Hermann Heller: Poli­ti­sche Demo­kra­tie und soziale Homo­ge­ni­tät (1928), in: ders., Gesam­melte Schrif­ten, Bd. 2, Tübin­gen 1992, 2. Aufl., S. 421–433.
  • Hasso Hofmann: Legi­ti­mi­tät gegen Lega­li­tät. Der Weg der poli­ti­schen Phi­lo­so­phie Carl Schmitts, Neuwied/​Berlin 1964.
  • Stephen Holmes: Die Ana­to­mie des Anti­li­be­ra­lis­mus, Hamburg 1995.
  • Dirk van Laak: Gesprä­che in der Sicher­heit des Schwei­gens. Carl Schmitt in der poli­ti­schen Geis­tes­ge­schichte der frühen Bun­des­re­pu­blik, Berlin 1993.
  • Chris­tian Linder: Der Bahnhof von Fin­nen­trop. Eine Reise ins Carl Schmitt Land, Berlin 2008.
  • Karl Löwith: Der okka­sio­nelle Dezi­sio­nis­mus von Carl Schmitt (1935), in: ders., Heid­eg­ger – Denker in dürf­ti­ger Zeit. Zur Stel­lung der Phi­lo­so­phie im 20. Jahr­hun­dert (Sämt­li­che Schrif­ten 8), Stutt­gart 1984, S. 32–71.
  • Hermann Lübbe: Carl Schmitt liberal rezi­piert, in: Helmut Qua­rit­sch (Hg.), Com­ple­xio Oppo­si­torum. Über Carl Schmitt, Berlin 1988, S. 427–440.
  • Rein­hard Mehring(Hg.): Carl Schmitt –Der Begriff des Poli­ti­schen. Ein koope­ra­ti­ver Kom­men­tar, Berlin 2003.
  • Rein­hard Mehring: Carl Schmitt. Auf­stieg und Fall. Eine Bio­gra­phie, München 2009.
  • Chantal Mouffe: Über das Poli­ti­sche. Wider die kos­mo­po­li­ti­sche Illu­sion, Frankfurt/​M. 2007.
  • Jan-Werner Müller: Ein gefähr­li­cher Geist. Carl Schmitts Wirkung in Europa, Darm­stadt 2007.
  • Dolf Stern­ber­ger: Begriff des Poli­ti­schen. Mit drei Glossen, in: ders., Staats­freund­schaft (Schrif­ten IV), Frankfurt/​M. 1980, S. 293–320.
  • Richard Thoma: Zur Ideo­lo­gie des Par­la­men­ta­ris­mus und der Dik­ta­tur, in: Archiv für Sozi­al­wis­sen­schaft und Sozi­al­po­li­tik 53 (1925), S. 212–217.

Fuß­no­ten


  1. Siehe dazu v.a. den Brief­wech­sel mit seinem Schüler Ernst-Rudolf Huber und die Detail­lierte Schil­de­rung bei Mehring: Carl Schmitt, S. 304–436.
  2. Vgl. dazu immer noch Breuer: Ana­to­mie der Kon­ser­va­ti­ven Revolution.
  3. Ernst Jünger – Carl Schmitt. Brief­wech­sel, Stutt­gart 1999, S. 7.
  4. Vgl. Thoma: Zur Ideo­lo­gie des Parlamentarismus.
  5. Heller: Poli­ti­sche Demo­kra­tie und soziale Homo­ge­ni­tät, S. 424 f.
  6. Siehe Stern­ber­ger: Begriff des Politischen.
  7. Vgl. Mouffe: Über das Politische.

Der Autor:

Pri­vat­do­zent Dr. Jens Hacke ver­tritt derzeit den Inhaber des Lehr­stuhls für Poli­ti­sche Theorie und Ideen­ge­schichte an der Uni­ver­si­tät Greifs­wald. 2018 erschien im Suhr­kamp-Verlag seine ideen­ge­schicht­li­che Studie „Exis­tenz­krise der Demo­kra­tie. Zur poli­ti­schen Theorie des Libe­ra­lis­mus in der Zwi­schen­kriegs­zeit“.


Ver­öf­fent­licht: 27. März 2019

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