Rechte Öko­lo­gie

Caspar David Fried­rich: Der Abend (1821), Bear­bei­tung: Tilman2007 [Public domain]

Die Themen Öko­lo­gie, Natur- und Umwelt­schutz gelten im All­tags­ver­ständ­nis ten­den­zi­ell als Domänen alter­na­ti­ver oder links­li­be­ra­ler Milieus. Radikal rechte Grup­pie­run­gen oppo­nie­ren in ihrer Praxis viel­fach gegen kon­krete umwelt­po­li­ti­sche Maß­nah­men – wie aktuell bei Fragen des Kli­ma­schut­zes, des Wind­kraft­aus­baus oder des Arten­schut­zes beob­acht­bar. Aller­dings gibt es durch­aus rechte Tra­di­tio­nen, die dem Schutz der Natur eine hohe Bedeu­tung zuschrei­ben und dies aus einer anti­mo­der­nen Ideo­lo­gie ableiten.


Schon früh beklagte der Ber­li­ner Kom­po­nist Ernst Rudorff (1840–1916) die Zer­stö­rung von Land­schaf­ten durch den Men­schen und die dadurch schrump­fende Arten­viel­falt. 1897 ver­öf­fent­lichte Rudorff das Buch „Hei­mat­schutz“. Das Ver­lan­gen nach einem Schutz der Natur ging darin einher mit Natur­ro­man­tik und einer Skepsis gegen­über der beson­ders nach der Reichs­grün­dung 1871 ein­set­zen­den Urba­ni­sie­rung und Indus­tria­li­sie­rung, ver­bun­den mit einem kon­sum­kri­ti­schen Wider­wil­len gegen auf­dring­li­che Rekla­me­ta­feln. Seine Kritik war auch ästhe­tisch begrün­det und rich­tete sich gegen die Ent­stel­lung einer ursprüng­li­chen, „anmu­ti­gen“ Natur durch „Über­griffe des moder­nen Mate­ria­lis­mus“. Vor der Grün­dung des „Deut­schen Bundes Hei­mat­schutz“ argu­men­tierte Rudorff vehe­ment dagegen, dass auch Frauen und Juden den Grün­dungs­auf­ruf unter­zeich­nen durften. Seine Schrif­ten sind durch­zo­gen von völ­ki­scher Rhe­to­rik und argu­men­tie­ren für eine Ableh­nung von sowohl kapi­ta­lis­ti­schem Indus­tria­lis­mus als auch der „roten Internationale“.

Der Mensch ist in der Sicht­weise der radi­ka­len Rechten ein Natur­we­sen und darum prin­zi­pi­ell den Geset­zen und Trieben unter­wor­fen, die auch in der Tier- und Pflan­zen­welt Gül­tig­keit haben. Alle sozia­len Normen müssten darum in Über­ein­stim­mung mit diesen über­zeit­li­chen Inva­ria­blen liegen, da sie sonst nicht „lebens­rich­tig“, sondern uto­pisch, wirk­lich­keits­fremd und wider­na­tür­lich seien. Arbei­ten von Zoo­lo­gen wie Irenäus Eibl-Eibes­feldt (1928–2018) oder Konrad Lorenz (1903–1989) dienen als Belege für eine bio­lo­gisch ver­an­kerte Frem­den­feind­lich­keit und für „Rassen“-Unterschiede beim Men­schen. Schon der Schrift­stel­ler Hermann Löns (1866–1914) hatte erklärt, dass „Natur­schutz gleich­be­deu­tend mit Ras­sen­schutz“ sei. Die Ableh­nung von Migra­tion wird auch bio­lo­gisch und öko­lo­gisch begrün­det, da Zuwan­de­rer als fremde Ein­dring­linge ange­se­hen werden, die das natür­li­che Gleich­ge­wicht des Lebens­rau­mes gefähr­den würden. In Anschluss an die Evo­lu­ti­ons­bio­lo­gie Charles Darwins wird zuwei­len ratio­na­lis­tisch-auf­ge­klärt ein „Recht des Stär­ke­ren“ als Natur­recht in mensch­li­chen sozia­len Bezie­hun­gen behaup­tet (Sozi­al­dar­wi­nis­mus). Es wird her­an­ge­zo­gen, um den Einsatz von restrik­ti­ven bevöl­ke­rungs­po­li­ti­schen oder euge­ni­schen Maß­nah­men zu begrün­den. Der Einsatz für den Tier­schutz wird teil­weise mit anti­se­mi­ti­schen Argu­men­ten (etwa im Zuge der Ableh­nung des Schäch­tens) unterlegt.

Der Schutz der Natur dient ten­den­zi­ell dem Zweck, die dem an seinen Lebens­raum gebun­de­nen Men­schen pas­sende, „natür­li­che“ Lebens­weise zu pro­te­gie­ren oder wie­der­her­zu­stel­len. Technik‑, Fortschritts‑, Moderne- und Stadt­skep­sis sind in die rechte Öko­lo­gie ein­ge­schrie­ben und werden in wech­seln­den Anord­nun­gen arti­ku­liert. In der „Wandervogel“-Bewegung in den ersten Jahr­zehn­ten des 20. Jahr­hun­derts fand jugend­li­ches, natur­ro­man­ti­sches Denken eine Reso­nanz, die in manchen Strö­mun­gen auch anti­de­mo­kra­ti­sche und rechts­ra­di­kale Züge hatte. In einigen Vari­an­ten rechten Natur­ver­ständ­nis­ses wird ras­sis­tisch und anti­se­mi­tisch eine räum­li­che Ver­bin­dung von der Natur mit der See­len­ar­chi­tek­tur der dort ein­ge­bo­re­nen Men­schen behaup­tet und daraus für Deutsch­land eine Ableh­nung des „art­frem­den“ Chris­ten­tums begrün­det, die durch eine „art­ei­gene“, meist neu­heid­ni­sche Spi­ri­tua­li­tät zu erset­zen sei.

Der von Ernst Rudorff geprägte Begriff des „Hei­mat­schut­zes“ ist eine Kon­stante in der rechten Öko­lo­gie. Ihm wohnt ein „ganz­heit­li­cher“ Ansatz inne, der über den Gedan­ken des Schut­zes der Umwelt als Grund­lage (auch) mensch­li­chen Lebens hin­aus­weist. Die Akzen­tu­ie­rung „Heimat“ ver­or­tet den Men­schen in der Natur. Die bio­lo­gi­sche Umwelt und die in Kul­tur­denk­mä­lern geron­ne­nen mensch­li­chen Tra­di­tio­nen sind eben­bür­tig, gleich schüt­zens­wert, bewegen sich in der glei­chen Kate­go­rie und sind wieder räum­lich mit­ein­an­der ver­kop­pelt. Im Natio­nal­so­zia­lis­mus fand dieser Gedan­ken­gang in der agrar­po­li­ti­schen „Blut und Boden“-Programmatik seine Fort­set­zung, die auf der völ­ki­schen Ideo­lo­gie, bei­spiels­weise der „Art­a­ma­nen“, und die Schrif­ten vom „Reichs­bau­ern­füh­rer“ und Reichs­er­näh­rungs­mi­nis­ter Walther Darré (1895–1953) zurück­ging. Das ras­sis­tisch defi­nierte deut­sche Bau­ern­tum wurde darin roman­ti­siert und idea­li­siert sowie anti­se­mi­tisch als sess­haft-natür­li­cher Gegen­ent­wurf zu einem jüdisch gesetz­ten Noma­den­tum prä­sen­tiert. Eine zumin­dest ideelle Wie­der­ver­bäu­er­li­chung der Gesell­schaft wurde vor­ge­schla­gen, mit impe­ria­lis­ti­schen Motiven ver­mengt und die Erschlie­ßung neuer Sied­lungs­ge­biete im Osten gefor­dert („Volk ohne Raum“). In der tat­säch­li­chen agrar­po­li­ti­schen Praxis des Natio­nal­so­zia­lis­mus wurde aller­dings eine öko­no­misch-ratio­nale Indus­tria­li­sie­rung der Land­wirt­schaft betrieben.

Der „Heimatschutz“-Gedanke fand in der Bun­des­re­pu­blik in der sich neu for­mie­ren­den Rechten eine Fort­set­zung. Orga­ni­sa­tio­nen wie der 1960 gegrün­dete „Welt­bund zum Schutz des Lebens“ und die 1965 gegrün­dete Klein­par­tei „Akti­ons­ge­mein­schaft Unab­hän­gi­ger Deut­scher“ machten sich eine öko­lo­gi­sche Agenda zu eigen. Einer der Unter­zeich­ner der „Grünen Charta von der Mainau“ 1961 war derweil Alwin Seifert (1890–1972), der schon im Natio­nal­so­zia­lis­mus Land­schafts­ar­chi­tekt und Ver­tre­ter der bio­lo­gisch-dyna­mi­schen Land­wirt­schaft gewesen war und seit den 1950er Jahren in füh­ren­den Posi­tio­nen im „Bund Natur­schutz in Bayern“ tätig war. In der Früh­phase der Grünen ver­such­ten aus dem rechts­ra­di­ka­len Milieu stam­mende Per­so­nen wie der Öko­bauer Baldur Spring­mann (1912–2003) Ein­fluss zu nehmen und die Öko­lo­gie­be­we­gung poli­tisch nach rechts zu ver­schie­ben. Die „Öko­lo­gisch-Demo­kra­ti­sche Partei“ (ÖDP) grün­dete sich 1982 als wert­kon­ser­va­tive Rechts­ab­spal­tung der Grünen, die jah­re­lang um eine Abgren­zung zur radi­ka­len Rechten rang.

Das Schlag­wort „Hei­mat­schutz“ ist aktuell etwa im Unter­ti­tel der rechts­ra­di­ka­len Zeit­schrift „Umwelt & Aktiv“ (gegrün­det 2007) ent­hal­ten. Die Parole „Umwelt­schutz heißt Hei­mat­schutz“ wird von Gruppen und Par­teien wie „Der III. Weg“, der NPD und auch in der AfD ver­wen­det. In Teilen der (poli­tisch ins­ge­samt diver­sen und meist mit apo­li­ti­schem Gestus auf­tre­ten­den) eso­te­ri­schen Szene sind irra­tio­na­lis­ti­sche, roman­ti­sche Natur­ver­ständ­nisse anzu­tref­fen, die sich teils indi­rekt, teils direkt auf rechts­ra­di­kale Begriffe von Natur und Umwelt bezie­hen. In einigen länd­li­chen Regio­nen der Bun­des­re­pu­blik wie­derum sind öko­lo­gisch-völ­kisch aus­ge­rich­tete und an his­to­ri­sche Vor­läu­fer anknüp­fende Sied­lungs­pro­jekte zu finden. Völ­kisch aus­ge­rich­tete Fami­li­en­ver­bände, die sich teil­weise an den his­to­ri­schen „Art­a­ma­nen“ ori­en­tie­ren, siedeln etwa in Meck­len­burg-Vor­pom­mern, im Wend­land oder in der Lüne­bur­ger Heide. Seit einigen Jahren gibt es eine Zunahme von Sied­lungs­pro­jek­ten, die der aus Russ­land stam­men­den, eso­te­risch-rechts­ra­di­ka­len „Anastasia“-Bewegung zuzu­ord­nen sind.

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