Sigrid Hunke

... und weitere anti­li­be­rale Vordenkerinnen

von Kirsten Heinsohn

Anti­li­be­rale Vor­den­ke­rin­nen ver­such­ten in den zwan­zi­ger Jahren Ant­wor­ten auf die „Frau­en­frage“ und damit auf eine Her­aus­for­de­rung der libe­ra­len Moderne zu geben. Sind Männer und Frauen gleich und haben deshalb die glei­chen Rechte? Während Anti­feministinnen die poli­ti­sche Gleich­be­rech­ti­gung von Frauen ablehn­ten, wollten völ­ki­sche Frau­en­recht­le­rin­nen ver­meint­li­che Unter­schiede der Geschlech­ter für eine anti­de­mo­kra­ti­sche Politik nutzen. Sie behaup­te­ten, es sei Aufgabe der „deut­schen Frau“ sich für die Inter­es­sen der „Volks­ge­mein­schaft“ ein­zu­set­zen. Dafür stehe ihr die Mit­wir­kung in allen Berei­chen des Lebens zu, öffent­lich und privat, mit Aus­nahme des Wehrdienstes.
Die wenigen rechten „Vor­den­ke­rin­nen“ waren eine sehr kleine Min­der­heit in der Wei­ma­rer Repu­blik. Nach 1945 spielte die Frage der weib­li­chen Par­ti­zi­pa­tion zunächst keine Rolle mehr. Ledig­lich Sigrid Hunke befasste sich in den fünf­zi­ger Jahren weiter mit der Frage der Geschlecht­er­ord­nung. Ver­tre­te­rin­nen der Neuen Rechten berufen sich dagegen nicht mehr auf die Vor­den­ke­rin­nen aus der Wei­ma­rer Repu­blik. Sie suchen Anschluss an die Teile der femi­nis­ti­schen Debatte, die ihrem Welt­bild entspricht.

Gleich­heit versus Geschlechterordnung

Als Ellen Kositza 2017 in einem Inter­view mit der Wochen­zei­tung „Der Freitag“ erklärte, sie sei „kein Gleich­heits­fa­na­ti­ker“, viel­mehr sei Gleich­heit „lang­wei­lig“ (1), fasste sie ein Credo anti­li­be­ra­ler Vor­den­ke­rin­nen in Deutsch­land anschau­lich zusam­men. Schon die ersten anti­de­mo­kra­ti­schen Ideo­lo­gin­nen im Kai­ser­reich und der Wei­ma­rer Repu­blik arbei­te­ten sich an der Idee der Gleich­heit ab: Manche pole­mi­sier­ten grund­sätz­lich gegen diese Basis­ka­te­go­rie moder­ner Gesell­schaf­ten, andere suchten nach Model­len, in denen sowohl Unter­schiede als auch Gleich­wer­tig­kei­ten von Gruppen zusam­men gedacht werden konnten, alle aber sahen sich davon her­aus­ge­for­dert, Stel­lung zur „Frau­en­frage“ zu nehmen.

Diese „Frage“ resul­tierte bekannt­lich, theo­re­tisch wie prak­tisch, aus der Ambi­va­lenz zwi­schen der libe­ra­len Grund­über­zeu­gung, alle Men­schen seien von Natur aus gleich, und der herr­schen­den (bür­ger­li­chen) Geschlecht­er­ord­nung. Frauen und Männer sind nach diesem bür­ger­lich gepräg­ten Ord­nungs­mo­dell bio­lo­gisch und kul­tu­rell unter­scheid­bare Wesen, mit jeweils anderen sozia­len Auf­ga­ben und darüber abge­lei­tet auch unter­schied­li­chen gesell­schaft­li­chen Räumen und Rechten zuge­ord­net. Wie soll da Gleich­heit ent­ste­hen, oder noch zuge­spitz­ter gefragt: Kann es über­haupt eine Gleich­heit zwi­schen Mann und Frau geben? Was auf den ersten Blick wie eine theo­re­ti­sche, phi­lo­so­phi­sche Frage aus­sieht, stand und steht für anti­li­be­rale Vor­den­ke­rin­nen im Zentrum ihrer Gegen­warts­dia­gno­sen und Gesell­schafts­uto­pien. In ihrem Denken beschreibt das Ver­hält­nis von Mann und Frau ein Grund­ele­ment der gesell­schaft­li­chen Kultur und kann daher nicht unbe­ach­tet bleiben.

Ant­wor­ten auf die „Frau­en­frage“

Die Ant­wor­ten der Anti­li­be­ra­len fielen jedoch sehr unter­schied­lich aus, je nachdem welche Trag­weite die jewei­li­gen Vor­stel­lun­gen über Gleich­heit und Dif­fe­renz hatten. Die harten Anti­fe­mi­nis­ten und Anti­fe­mi­nis­tin­nen etwa ver­stan­den die Geschlecht­er­ord­nung auch als Muster für eine „natür­li­che“ räum­li­che wie poli­ti­sche Dif­fe­renz: Der Staat ist ein männ­li­cher Bereich, die Familie, das Private dagegen wird als weib­lich bezeich­net, wobei der Mann auch recht­lich im Pri­va­ten der Frau über­ge­ord­net ist, als Ver­tre­ter der Familie. In einer solchen Gesell­schafts­kon­zep­tion werden For­de­run­gen nach poli­ti­schen Rechten und nach Gleich­be­rech­ti­gung von Frauen mit Männern zu einer Bedro­hung für Staat und Nation. Ent­spre­chend wandten sich Ver­tre­ter und Ver­tre­te­rin­nen des Anti­fe­mi­nis­mus nach­drück­lich gegen jede Über­schrei­tung der Geschlechtergrenzen.

Die Dif­fe­renz der Geschlech­ter defi­niert in diesem Modell auch die Grund­struk­tur von Nation, Staat und Gesell­schaft. Ins­be­son­dere Teile der völ­ki­schen Bewe­gung, unter ihnen auch Frauen, haben nach der Ein­füh­rung des all­ge­mei­nen und demo­kra­ti­schen Wahl­rech­tes in Deutsch­land 1918 dafür plä­diert, Frauen vom poli­ti­schen Raum fern­zu­hal­ten, um eine Femi­ni­sie­rung von Politik und Staat zu ver­hin­dern. Zwei weib­li­che Mit­glie­der des „Deut­schen Bundes zur Bekämp­fung der Frau­en­eman­zi­pa­tion“ hatten bei­spiels­weise 1919 eine Eingabe an die Natio­nal­ver­samm­lung geschickt, in der sie for­der­ten, Frauen das Wahl­recht wieder abzu­er­ken­nen bzw. eine Abstim­mung unter „sämt­li­chen Frauen Deutsch­lands“ durch­zu­füh­ren, um „den wahren Frau­en­wil­len“ zu erkun­den (2). In den fol­gen­den Jahren tat sich eine der Initia­to­rin­nen dieser Peti­tion, Emma Witte (Lebens­da­ten nicht bekannt), immer wieder mit Angrif­fen auf „Frau­en­recht­le­rei“ in kon­ser­va­ti­ven und völ­ki­schen Kreisen hervor. Sie for­derte 1924 im „Deut­schen Tage­blatt“ „frau­en­reine Wahl­lis­ten“, da „in die erste Linie der Kampf­front […] immer der deutsch-völ­ki­sche Frei­heits-Mann“ gehöre:

Jede Frau, die einem solchen Manne den Platz strei­tig macht, schä­digt und hemmt den hei­li­gen deut­schen Frei­heits­kampf. […] Erst die Rück­kehr zu männ­lich-hel­di­scher Lebens­auf­fas­sung, die Nie­d­er­rin­gung des weib­li­chen Geistes, der heute noch einen Teil der besten Deut­schen in seinen Bann schlägt und mit echter Weib­lich­keit nichts gemein hat, machen den Weg frei zur Wie­der­ge­win­nung von deut­scher Ehre und deut­scher Frei­heit.“ (3)

Etwas Ähn­li­ches schrieb der Her­aus­ge­ber der jung-kon­ser­va­ti­ven Zeitung „Das Gewis­sen“, Mit­glied des Stahl­helms sowie Reichs­tags­ab­ge­ord­ne­ter der Deutsch­na­tio­na­len Volks­par­tei (ab 1933 dann der NSDAP) Eduard Stadt­ler (1886–1945) 1925 an Käthe Schirm­a­cher. Er meinte, dass „wir an der Femi­ni­sie­rung der Män­ner­welt zu Grunde gegan­gen sind. Gerade in der Politik drängte sich im wil­hel­mi­ni­schen Zeit­al­ter der femi­nine Mann nach oben und nach vorn“ (4). Die Adres­sa­tin des Briefes schrieb dazu an den Rand: „Blöd­sinn“.

Der Absen­der musste gewusst haben, an wen er sein Lamento rich­tete, denn Käthe Schirm­a­cher (1865–1930) war nicht nur eine der bekann­tes­ten völ­ki­schen Publi­zis­tin­nen der Wei­ma­rer Repu­blik, die sich vor 1914 noch den Libe­ra­len zuge­rech­net hatte, sondern auch eine beken­nende Frau­en­recht­le­rin und aktive Poli­ti­ke­rin der kon­ser­va­ti­ven Deutsch­na­tio­na­len Volks­par­tei (DNVP). Sie und mit ihr andere weib­li­che anti­li­be­rale Intel­lek­tu­elle und Poli­ti­ke­rin­nen wie Pia Sophie Rogge-Börner (1878–1955), Mat­hilde von Kemnitz-Luden­dorff (1877–1966), Mag­da­lene von Tiling (1877–1974) oder Paula Mueller-Otfried (1865–1946) hielten den völ­ki­schen Anti­fe­mi­nis­mus für die voll­kom­men falsche Antwort auf die Her­aus­for­de­run­gen der Moderne. In ihren Schrif­ten herrschte die Über­zeu­gung vor, Männer und Frauen müssten ihren jeweils eigenen Beitrag zu allen gesell­schaft­li­chen und staat­li­chen Berei­chen liefern (mit Aus­nahme des Wehr­diens­tes), gerade weil es eine Dif­fe­renz der Geschlech­ter gebe.

Auch sie ver­ur­teil­ten den „femi­ni­nen Mann“, da er die natür­li­che Wesens­ver­schie­den­heit der Geschlech­ter sym­bo­lisch in Frage stellte und damit „unna­tür­lich“ sei. Die femi­nine Frau dagegen, die sollte „nach oben und nach vorn“ kommen, um mit­zu­wir­ken an der Heilung der von Libe­ra­lis­mus und „jüdi­schem Bol­sche­wis­mus“ defor­mier­ten Nation, nach dem schmäh­li­chen Unter­gang des deut­schen Kaiserreiches.

Zwei Begriffe standen für diese anti­li­be­ra­len Frau­en­recht­le­rin­nen dabei im Zentrum ihres Denkens: Die Figur der „deut­schen Frau“ zum einen, das Ord­nungs­mo­dell „Volks­ge­mein­schaft“ zum anderen. Beide Begriffe dienten zugleich der poli­ti­schen Abgren­zung gegen­über libe­ra­len Gesell­schafts­mo­del­len wie auch zur Beschrei­bung anti­li­be­ra­ler, völ­kisch ori­en­tier­ter Frau­en­po­li­tik. (5)

Anti­li­be­ra­ler Code: Die „deut­sche Frau“

Seit dem Ersten Welt­krieg ent­wi­ckel­ten anti­li­be­rale Vor­den­ke­rin­nen zuneh­mend die Figur der „deut­schen Frau“ zu einem poli­tisch-kul­tu­rel­len Code, mit dem die eigene Posi­tion bei­spiels­weise inner­halb der Frau­en­be­we­gung prä­gnant mar­kiert werden konnte. Die Schrift­stel­le­rin­nen Käthe Schirm­a­cher und Lenore Kühn etwa setzten diesen Code bewusst ein, um für eine anti­li­be­rale Gesell­schafts­ord­nung zu kämpfen – beide zunächst sehr aktiv in der neu gegrün­de­ten DNVP. Schirm­a­cher warb für diese Partei unter den Frauen mit dem Hinweis, diese sei die einzige Partei, in der „die natio­nale (nicht die inter­na­tio­nale) Poli­ti­sie­rung der Frau, als deut­sche Frau und Mutter“ gefor­dert werde. (6) Kühn, die einige Jahre für die Frau­en­ab­tei­lung der DNVP arbei­tete, for­derte eine „Frau­en­be­we­gung auf deut­schem Boden, erfüllt vom deut­schen Geist“. (7)

Diese Aus­sa­gen ver­wei­sen auf die wich­tigs­ten Inhalte, die mit dem Code „deut­sche Frau“ auf­ge­ru­fen werden sollten: Die „deut­sche Frau“ enga­gierte sich nicht im inter­na­tio­na­len Kontext und schon gar nicht für die Frie­dens­be­we­gung, sondern setzte ihr weib­li­ches und müt­ter­li­ches Poten­tial allein für die Inter­es­sen des deut­schen Volkes ein. Zudem wurde der deut­sche Geist als christ­lich geprägt ver­stan­den und das Deutsch­tum als eine natür­li­che Eigen­schaft, die man qua Geburt hat und die kul­tu­rell gepflegt werden muss, die Nicht-Deut­sche jedoch nicht über Assi­mi­la­tion oder Inte­gra­tion erwer­ben können. Die rhe­to­ri­sche Figur der „deut­schen Frau“ war damit Teil des anti­se­mi­ti­schen kul­tu­rel­len Codes (Shul­a­mith Volkov) und ganz deut­lich einem poli­ti­schen Lager zugeordnet.

Schließ­lich sollte die „deut­sche Frau“ ihre wesens­ge­mä­ßen Auf­ga­ben, sowohl als Mutter als auch als Bür­ge­rin, im Rahmen einer klas­sen­tran­szen­die­ren­den „Volks­ge­mein­schaft“ erfül­len. Nicht die Inter­es­sen ein­zel­ner Gruppen und deren Aus­gleich über Ver­hand­lun­gen oder Kom­pro­misse sollten Antrieb und Modus gesell­schaft­li­cher Ent­wick­lung sein, sondern die Belange der natio­na­len Gemein­schaft. Inner­halb dieser Gemein­schaft sollten die beiden Geschlech­ter ent­spre­chend ihrer Anlagen wirken, als natür­lich unter­schie­dene, jedoch gleich­wer­tige Individuen.

In diesem Teil­aspekt der „deut­schen Frau“ gab es große Schnitt­men­gen mit den Ansprü­chen vieler Frau­en­grup­pen – daher war die sprach­li­che Figur zunächst noch nicht ein­deu­tig dem rechten poli­ti­schen Spek­trum zuzu­ord­nen. Auch libe­rale und sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Ver­tre­te­rin­nen spra­chen über die „deut­sche Frau“, vor allem noch in den Jahren des Welt­krie­ges. Auch libe­rale Frau­en­po­li­ti­ke­rin­nen waren über­zeugt, dass Frauen ihre beson­de­ren Wesens­ei­gen­schaf­ten in Gesell­schaft und Politik ein­brin­gen sollten. Aber seit Beginn der zwan­zi­ger Jahre waren die anti­li­be­ra­len Frauen erfolg­reich bemüht, den poli­ti­schen Code „deut­sche Frau“ aus­schließ­lich für sich zu reklamieren.

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„Wir deut­schen Frauen“

1924 erschien eine Ausgabe der Süd­deut­schen Monats­hefte unter dem Titel „Wir deut­schen Frauen“, in der die Mehr­heit der Bei­trä­ge­rin­nen aus dem rechten Spek­trum stammte, u.a. Lenore Kühn, Mat­hilde Kemnitz und Pia Sophie Rogge-Börner. Nur eine einzige Autorin gehörte nicht dazu: Gertrud Bäumer (1873–1954), lang­jäh­rige Vor­sit­zende des Bundes Deut­scher Frau­en­ver­eine (BDF) und seit 1919 Reichs­tags­ab­ge­ord­nete der Deut­schen Demo­kra­ti­schen Partei (DDP). In der Ein­lei­tung wurde aus­drück­lich darauf hin­ge­wie­sen, dass in diesem Heft nur Frauen schrie­ben, „die ihr bewuß­tes Deutsch­tum und ihren natio­na­len Willen durch ihre Werke in der Öffent­lich­keit wie­der­holt bekun­det haben“. (8)

Gertrud Bäumer nahm sicher­lich für sich in Anspruch, dies auch getan zu haben. Das Heft aber stellte eine Zusam­men­schau aller anti­li­be­ra­len Dis­kurs­ele­mente über die „deut­sche Frau“ vor, aus der der Beitrag von Bäumer in bezeich­nen­der Weise her­aus­fiel: Sie sprach an keiner Stelle von der „deut­schen“ oder „natio­na­len“ Frau, sondern aus­schließ­lich vom „weib­li­chen Staats­bür­ger­tum“. Die Texte der anderen Autorin­nen dagegen waren alle­samt Ver­su­che, die „deut­sche Frau“ gegen­über diesem libe­ra­len Modell abzu­gren­zen. Mat­hilde von Kemnitz behaup­tete, das all­ge­meine und gleiche Wahl­recht sei „durch und durch undeutsch“. Die Frau­en­be­we­gung müsse sich wieder einer „ger­ma­ni­schen Ein­stel­lung“ zuwen­den, die auf der Führung durch eine Elite beruhe. Pia Sophie Rogge-Börner erklärte, die „deut­sche Frau“ habe sich „bewußt [...] von jeg­li­cher Abhän­gig­keit von der inter­na­tio­na­len Geld­macht“ gelöst.

Sie benannte als Einzige auch eine Dif­fe­renz inner­halb der anti­li­be­ra­len Frau­en­grup­pen: Die deut­sche Frau müsse nicht natio­nal sein, sondern völ­kisch. Damit setzte sie sich von allen anderen Bei­trä­ge­rin­nen ab, die „natio­nal ori­en­tiert“ und „deutsch“ als Syn­onyme ver­wand­ten. Rogge-Börner argu­men­tierte ähnlich wie Käthe Schirm­a­cher, die schon vor dem Krieg meinte, statt „natio­nal könnte man auch völ­kisch sagen“. (9) Diese Gleich­set­zung sowie der poli­ti­sche Code „deut­sche Frau“ für anti­li­be­rale Frauen waren Mitte der zwan­zi­ger Jahre erfolg­reich etabliert.

Anti­li­be­ra­ler Diskurs: „Volks­ge­mein­schaft“

Der zweite Begriff, mit dem anti­li­be­rale (Frauen-)Politik ver­bun­den war, lautete „Volks­ge­mein­schaft“. Hierbei han­delte es sich um eine Ord­nungs­idee für Gesell­schaf­ten, die auf einer kon­ser­va­ti­ven Gemein­schafts­ideo­lo­gie, ver­bun­den mit Staats­be­grif­fen des Mit­tel­al­ters oder der Ger­ma­nenzeit, auf­baute. (10) Wie der Begriff „deut­sche Frau“ war auch die Idee der „Volks­ge­mein­schaft“ zu Beginn des 20. Jahr­hun­derts noch nicht ein­deu­tig anti­li­be­ral kon­no­tiert – dies vollzog sich jedoch im Laufe des Welt­krie­ges und vor allem der Wei­ma­rer Repu­blik. (11) Am Ende der zwan­zi­ger Jahre war der Begriff „deut­sche Volks­ge­mein­schaft“ zu einem zen­tra­len Dis­kurs­ele­ment der Natio­nal­so­zia­lis­ten gewor­den und bis heute wird er in For­schung und Öffent­lich­keit allein mit der NS-Dik­ta­tur in Ver­bin­dung gesetzt. Zu Beginn der zwan­zi­ger Jahre jedoch war die Bedeu­tung inner­halb des kon­ser­va­ti­ven Milieus noch offen für unter­schied­li­che Ansprü­che, so dass auch anti­li­be­rale Frauen ver­such­ten, die weib­li­che Par­ti­zi­pa­tion an Staat und Gesell­schaft über den Beitrag der Frauen zur Volks­ge­mein­schaft zu recht­fer­ti­gen. (12)

Eine der Vor­den­ke­rin­nen in diesem Feld war die Theo­lo­gin Magde­lene von Tiling, Mit­glied des Preu­ßi­schen Land­ta­ges (1921–1930) und des Reichs­ta­ges (1930–1933) für die DNVP. In einem Zei­tungs­bei­trag aus dem Jahre 1922 stellte von Tiling ihre Über­le­gun­gen zur „Volks­ge­mein­schaft“ in einen grö­ße­ren Zusam­men­hang, nämlich die Über­win­dung des Ratio­na­lis­mus des 18. Jahr­hun­derts wie des Sozia­lis­mus des 19. Jahr­hun­derts durch eine Gemein­schafts­phi­lo­so­phie des 20. Jahr­hun­derts. (13) Anknüp­fend an die Idee einer stän­disch geglie­der­ten Gesell­schaft kri­ti­sierte sie die Geis­tes­hal­tun­gen der vorigen Jahr­hun­derte als ein­sei­tig, zer­stö­re­risch und dem Leben fremd gegenüberstehend.

Statt­des­sen sollten die „natür­li­chen“ Gemein­schafts­for­men der Men­schen, wie die Familie, die christ­li­che Gemein­schaft, die Heimat und das Volk, als poli­ti­sche Ursprünge und Orga­ni­sa­ti­ons­prin­zip von Gesell­schaf­ten neu belebt werden. Ein erster Bruch der ratio­na­lis­ti­schen Geis­tes­hal­tung sei schon mit dem Welt­krieg und der Revo­lu­tion ent­stan­den. Die Men­schen seien nun auf der Suche nach neuem „Lebens­grund“ und würden diesen in den „Wurzeln“ der Gemein­schaft finden. Alle diese Gemein­schaf­ten mün­de­ten dann in den natio­na­len Staat. Eine „Volk­ge­mein­schaft“ ent­stehe aber nicht durch Akkla­ma­tion oder Zusam­men­schluss, sondern sei etwas, das nur erlebt werden könne:

Gemein­schaft ist Leben, ist Ein­wur­ze­lung Vieler in glei­chem Lebens­grund. Gemein­schafts­fä­hig ist nur der Mensch, der Tiefe, der Seele hat, er aber braucht Gemein­schaft nicht zu machen, er erlebt sich in ihr. Hier ist der Bruch mit der Auf­fas­sung des 18. Jahr­hun­derts gegeben, hier gewin­nen wir wahr­haft ein Neues. Unsere Aufgabe ist es, von hier aus eine tief inner­lich begrün­dete, wahr­haft neue Stel­lung zu den Pro­ble­men unserer Zeit zu errin­gen.“ (14)

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Eine „neue Stel­lung zu den Pro­ble­men der Zeit“, so von Tiling, müsse zwangs­läu­fig von Männern und Frauen gefun­den werden, da beide als dif­fe­ren­zierte Geschlechts­we­sen in der „Volks­ge­mein­schaft“ wirken sollten. Frauen falle ins­be­son­dere die Pflege der ursprüng­li­chen Gemein­schaft Familie sowie deren Ethik und Moral zu. In der Schrift „Die neue Stel­lung der Frau in der Volks­ge­mein­schaft“ dis­ku­tierte sie aus­drück­lich die daraus abge­lei­te­ten poli­ti­schen Auf­ga­ben der Frau. (15) Sie plä­dierte für die poli­ti­sche Gleich­be­rech­ti­gung der Geschlech­ter gerade vor dem Hin­ter­grund ihrer Ver­schie­den­hei­ten, um sowohl gleiche wie unter­schied­li­che Auf­ga­ben für die Gemein­schaft erfül­len zu können.

Dieser Beitrag gehörte – neben den Schrif­ten Käthe Schirm­a­chers auf völ­ki­scher Seite – zu den zen­tra­len Texten anti­li­be­ra­ler Frauen in der Wei­ma­rer Repu­blik, die nicht anti­fe­mi­nis­tisch, sondern frau­en­recht­le­risch argu­men­tier­ten. Für sie stand dabei im Vor­der­grund, die christ­li­chen Auf­ga­ben mit den neuen Pflich­ten sowie dem natür­li­chen Wesen der Frau zu ver­ein­ba­ren. Aus dem Chris­ten­tum heraus müsse „das sub­jek­tive Wün­schen und Wollen, das Recht der Ein­zel­per­sön­lich­keit, die For­de­rung des glei­chen Rechts für Mann und Frau“ eigent­lich abge­wie­sen werden. Ande­rer­seits sei aber die Frau ver­pflich­tet, ihre von der Schöp­fung bestimmte Aufgabe auch wahr­neh­men zu können, sodass Gesetze, die sie daran hin­der­ten, „vom Chris­ten­tum her gesehen ein Unrecht“ seien. Sie zog daraus den Schluss, dass nur das Mit­ein­an­der der Geschlech­ter ein wahr­haf­tes christ­li­ches Ziel sei und damit eine zen­trale Achse echter Volks­ge­mein­schaft bilde:

Das über­in­di­vi­du­elle Leben, Wollen, Streben des Volkes muß (...) aus dem gemein­sa­men Leben, Wollen, Streben der deut­schen Männer und Frauen ent­ste­hen, sonst muß es krank werden. Und ist der Staat recht­lich geformte Volks­ge­mein­schaft, so kann auch er nur aus beiden Geschlech­tern bestehen, so muß auch die Frau Voll­bür­ge­rin im Staate sein, damit sie das Leben des Staates mit­trage. (...) All dieser Staats- und Volks­ver­pflich­tung kann sie sich in keiner Weise mehr ent­zie­hen. Jede Frau trägt heute Ver­ant­wor­tung und Schuld für die Zukunft unseres Volkes wie jeder Mann (...). Sie will nun nicht nur, sie soll alle Güter der Nation ver­ant­wort­lich mit­ver­tei­di­gen.“ (16)

Von Tiling hatte mit ihrer Argu­men­ta­tion eine Begrün­dung für die staats­bür­ger­li­che Gleich­heit von Frauen ent­wor­fen, die zen­trale Begriffe des zeit­ge­nös­si­schen anti­li­be­ra­len Denkens aufnahm. Sie prä­sen­tierte auf dieser Grund­lage eine poli­ti­sche Theorie des auto­ri­tä­ren Staates, die auf einem ide­al­ty­pi­schen Gegen­satz zwi­schen kon­ser­va­tiv und liberal basierte und von der Idee des christ­li­chen Staates ausging. (17) Das kon­ser­va­tive Staats­ver­ständ­nis stehe dem libe­ra­len dia­me­tral ent­ge­gen, denn der Libe­rale glaube an die Volks­sou­ve­rä­ni­tät, der Kon­ser­va­tive dagegen an Staats­sou­ve­rä­ni­tät. Der Libe­ra­lis­mus führe „zuletzt zur Auf­lö­sung der Ord­nun­gen mensch­li­chen Zusam­men­le­bens (…), zur Auf­he­bung von Auto­ri­tät und Gehor­sam, zur Auf­he­bung des Staates selbst. Dies erleben wir heute“ (18), meinte von Tiling 1930.

Rezep­tion?

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Der kul­tu­relle Code „deut­sche Frau“, der Begriff „Volks­ge­mein­schaft“ und die damit ver­bun­dene Ableh­nung eines indi­vi­dua­lis­ti­schen Stand­punk­tes im poli­ti­schen Diskurs bil­de­ten die Kern­the­men der anti­li­be­ra­len Vor­den­ke­rin­nen in der Wei­ma­rer Repu­blik. Ihre gedach­ten Ord­nun­gen impli­zier­ten, dass Frauen die glei­chen poli­ti­schen Rechte wie Männern zustan­den, gerade weil die Geschlech­ter als dif­fe­rent ange­nom­men wurden. In den völ­ki­schen Frauen-Kreisen wurde dieses Denk­mo­dell zudem his­to­risch ‚ein­ge­deutscht‘, indem behaup­tet wurde, die Idee der Gleich­wer­tig­keit von Frau und Mann habe bereits bei den Ger­ma­nen geherrscht. Wich­tigste Prot­ago­nis­tin­nen für dieses Modell waren Käthe Schirm­a­cher und Pia Sophie Rogge-Börner. (19) Eine spätere Ver­tre­te­rin war Sigrid Hunke (1913–1999), Reli­gi­ons­wis­sen­schaft­le­rin und Publi­zis­tin, die die Geschlech­ter­psy­cho­lo­gie Mat­hilde Vaer­tings aus den zwan­zi­ger Jahren mit ras­sen­theo­re­ti­schen Ideen ver­knüpfte. (20) Ihre Pro­mo­tion aus dem Jahre 1941 befasste sich mit „Her­kunft und Wirkung fremder Vor­bil­der auf den deut­schen Men­schen“. 1955 über­trug sie die Ideen von der je art­ei­ge­nen Anschau­ung von Welt und Mensch auf das Geschlech­ter­ver­hält­nis, indem sie die ver­schie­de­nen Prä­gun­gen dieses Ver­hält­nis­ses als Aus­druck ver­schie­de­ner Kul­tu­ren vorstellte:

So hat man als Geschlechts­un­ter­schiede bezeich­net, was in Wahr­heit auf Stil­un­ter­schie­den ver­schie­den­ar­ti­ger Men­schen­grup­pen beruht, und hat wie­derum diese Begriffe nach­träg­lich auf Völker und Zeit­räume über­tra­gen, denen ein bestimm­ter Stil das Gepräge gegeben hat.“ (21)

Die Behaup­tung, die Gleich­wer­tig­keit von Mann und Frau sei nur in bestimm­ten Kul­tu­ren prak­ti­ziert worden, taucht bei ihr wieder auf. Hunke benennt vor allem die ger­ma­ni­sche Tra­di­tion, weist ergän­zend aber auch auf Vor­bil­der in Ägypten, also im ara­bi­schen Raum, hin.

Nicht ein Gegen­über, sondern ein Neben- und Mit­ein­an­der kenn­zeich­net auch das ger­ma­ni­sche Ver­hält­nis der Geschlech­ter. Der ger­ma­ni­sche Mann will die Frau selb­stän­dig neben sich, und er will sie eben­bür­tig.“ (22)

Sigrid Hunke gehörte in der Bun­des­re­pu­blik zu den ein­fluss­reichs­ten weib­li­chen Publi­zis­ten im rechten Milieu, war dort aber mehr für ihre pro-ara­bi­schen und anti­christ­li­chen Schrif­ten bekannt als für ihre geschlech­ter­theo­re­ti­schen. Die „Frau­en­frage“ war für viele Jahre kein Thema in rechts­extre­men Kreisen, da es zum Selbst­ver­ständ­nis der über­wie­gend männ­li­chen Gruppen gehörte, ein „tra­di­tio­nel­les“ Ver­hält­nis von Mann und Frau zu pro­pa­gie­ren. Für Rück­be­sin­nung auf die völ­ki­schen Frau­en­recht­le­rin­nen der zwan­zi­ger Jahre gab es daher keinen Anlass.

Erst durch die neue Frau­en­be­we­gung und dem femi­nis­ti­schen Diskurs seit den 1980er-Jahren fühlen sich Rechte wieder her­aus­ge­for­dert. Die Vor­den­ke­rin­nen der Neuen Rechten in der Bun­des­re­pu­blik bezie­hen sich nun jedoch nicht mehr auf ihre Schwes­tern in der Wei­ma­rer Repu­blik, sondern rezi­pie­ren die Teile der neueren femi­nis­ti­schen Dis­kus­sion, die zu ihrem Welt­bild passen. Ellen Kositza knüpft deshalb nicht an Käthe Schirm­a­cher oder Mat­hilde Luden­dorff an („In unserer Rand­kli­en­tel gibt es wirk­lich ein paar Luden­dorff-Anbeter. Alles Männer!“), sondern an Camille Paglia, die sie als „Anti-Judith-Butler“ inter­pre­tiert, da diese die unver­än­der­li­che Natur der Geschlech­ter in den Vor­der­grund ihrer Phi­lo­so­phie stelle.

Eine Min­der­heit in der Minderheit

Alle diese anti­li­be­ra­len Vor­den­ke­rin­nen waren und sind eine Min­der­heit inner­halb des rechten Milieus und zudem noch als Frau­en­recht­le­rin­nen eine Min­der­heit in der Min­der­heit. Außer­dem waren sie unter­ein­an­der auch nicht immer einer Meinung; Käthe Schirm­a­cher zeigte sich deut­lich radi­ka­ler in ihren frau­en­recht­le­ri­schen Posi­tio­nen als etwa Lenore Kühn, Pia Sophie Rogge-Börner schloss sich dezi­diert der völ­ki­schen Bewe­gung an, die von anderen Frauen, etwa Mag­da­lene von Tiling und Paula Mueller-Otfried, wegen ihrer män­ner­bün­di­schen Struk­tur scharf kri­ti­siert wurde. Der Ein­fluss der anti­li­be­ra­len Frauen auf die poli­ti­sche Debatte in der Wei­ma­rer Repu­blik ist aus all diesen Gründen nicht allzu groß gewesen. Inner­halb des anti­li­be­ra­len Milieus waren ihre Namen aber bekannt und ihre Ideen wurden durch­aus kon­tro­vers auf­ge­nom­men, sowohl ableh­nend wie auch zustim­mend. Einig waren sich Frauen und Männer in diesem poli­ti­schen Spek­trum darin, dass die Geschlecht­er­ord­nung ein wich­ti­ges Grund­ele­ment der gesell­schaft­li­chen Kultur und des Staates sei und deshalb ent­spre­chend anti­li­be­ra­ler Prin­zi­pien gestal­tet werden müsse. „Lang­wei­lige“, weil span­nungs­arme und unna­tür­li­che Gleich­heit der Geschlech­ter, war für Anti­li­be­rale dabei eine beson­dere Her­aus­for­de­rung, die von den Vor­den­ke­rin­nen ange­nom­men, von ihren männ­li­chen Mit­strei­tern aber nur als ein zweit­ran­gi­ges Problem ange­se­hen wurde. Das hat sich übri­gens bis heute nicht geändert.


Fuss­no­ten und Literatur

  1. Gleich­heit ist lang­wei­lig, Inter­view mit Ellen Kositza, in: Der Freitag, 18.08.2017.
  2. Zitate in: Ute Planert: Anti­fe­mi­nis­mus im Kai­ser­reich – Diskurs, soziale For­ma­tion und poli­ti­sche Men­ta­li­tät, Göt­tin­gen 1998, S. 243.
  3. Emma Witte: Femi­nis­mus und völ­ki­sche Frauen, in: Deut­sches Tage­blatt, 18.04.1924.
  4. Stadt­ler an Schirm­a­cher, 23.11.1925, zitiert nach Anke Walzer: Käthe Schirm­a­cher – Eine deut­sche Frau­en­recht­le­rin auf dem Wege von Libe­ra­lis­mus zum kon­ser­va­ti­ven Natio­na­lis­mus, Pfaf­fen­wei­ler 1991, S. 91.
  5. Kirsten Hein­sohn: Denk­stil und kol­lek­ti­ver Selbst­ent­wurf im kon­ser­va­tiv-völ­ki­schen Frauen-Milieu, in: Rainer Hering /​ Rainer Nico­lay­sen (Hrsg.): Leben­dige Sozi­al­ge­schichte, Wies­ba­den 2003, S. 189–205.
  6. Käthe Schirm­a­cher: Die Frauen und die Par­teien, Danzig 1918, S. 12.
  7. Lenore Kühn 1920, zitiert bei Chris­tiane Streu­bel: Lenore Kühn (1878–1955) – Neue Natio­na­lis­tin und ver­spä­tete Bil­dungs­bür­ge­rin, Berlin 2007, S. 48.
  8. Wir deut­schen Frauen. Süd­deut­sche Monats­hefte 22 (Novem­ber 1924), Heft 2, S. 4. Dort auch alle fol­gen­den Zitate.
  9. Käthe Schirm­a­cher: Was ist natio­nal? Vortrag gehal­ten auf dem 5. Ost­deut­schen Frau­en­tage in Culm 1911, Lissa i. P. 1912, S. 3.
  10. Kurt Sont­hei­mer: Anti­de­mo­kra­ti­sches Denken in der Wei­ma­rer Repu­blik, München 1992 [1962].
  11. Michael Wildt: „Volks­ge­mein­schaft“ als poli­ti­scher Topos in der Wei­ma­rer Repu­blik, in: Alfred Gott­waldt, u.a. (Hrsg.): NS-Gewalt­herr­schaft, Berlin 2005, S. 23–29. Ders.: Volk, Volks­ge­mein­schaft, AfD, Hamburg 2017.
  12. Kirsten Hein­sohn: „Volks­ge­mein­schaft“ als gedachte Ordnung. Zur Geschlech­ter­po­li­tik in der Deutsch­na­tio­na­len Volks­par­tei, in: Gabriele Boukrif, u.a. (Hrsg.): Geschlech­ter­ge­schichte des Poli­ti­schen, Münster 2002, S. 83–106.
  13. Mag­da­lene von Tiling: Die Deutsch­na­tio­nale Welt­an­schau­ung und die Stel­lung der Frau, in: Dan­zi­ger All­ge­meine Zeitung 19.04.1922.
  14. Ebd. Von Tiling lehnte sich hier an Arthur Moeller van den Bruck und Paul Anton de Lagarde an.
  15. Mag­da­lene von Tiling: Die neue Stel­lung der Frau in der Volks­ge­mein­schaft, Kirch­lich-Soziale Flug­schrift Nr. 20, Leipzig 1925.
  16. Ebd., S. 6.
  17. Mag­da­lene von Tiling: Kon­ser­va­tiv oder liberal? Zukunft oder Unter­gang? Deutsch­na­tio­nale Flug­schrift Nr. 348, Berlin 1930. Vgl. dazu auch Gury Schnei­der-Ludorf: Mag­da­lene von Tiling – Ord­nungs­theo­lo­gie und Geschlech­ter­be­zie­hun­gen, Göt­tin­gen 2001, S. 226–236.
  18. Ebd., S. 8.
  19. Vgl. Chris­tiane Streu­bel: Radi­kale Natio­na­lis­tin­nen. Agi­ta­tion und Pro­gram­ma­tik rechter Frauen in der Wei­ma­rer Repu­blik, Frankfurt/​ New York 2006, S. 131–133,
  20. Vgl. Ste­pha­nie Dewor: Selbst­bild rechter Frauen. Pia Sophie Rogge-Börner & Dr. Sigrid Hunke – Rechte Ideo­lo­gin­nen und Frau­en­recht­le­rin­nen des 20. Jahr­hun­derts, Hamburg 2012.
  21. Sigrid Hunke: Am Anfang waren Mann und Frau – Vor­bil­der und Wand­lun­gen der Geschlech­ter­be­zie­hun­gen, Hamm 1955, S. 238.
  22. Hunke, S. 80.

Ver­öf­fent­licht: 26. August 2019

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